Eine Ausnahmeerlaubnis ist eine behördliche Genehmigung, die es Drohnenpiloten erlaubt, von bestimmten gesetzlichen Vorschriften abzuweichen. Sie wird von der zuständigen Luftfahrtbehörde erteilt, wenn der Antragsteller nachweist, dass die Sicherheit des Luftverkehrs und Dritter gewährleistet bleibt.
Im Rahmen der EU-Drohnenverordnung 2019/947 kann eine Ausnahmeerlaubnis beispielsweise für Flüge in Flugbeschränkungsgebieten, Kontrollzonen oder über Menschenansammlungen erforderlich sein, sofern diese nicht durch die Standardszenarien (STS) der speziellen Kategorie abgedeckt sind. Die Beantragung erfolgt über die zuständige Landesluftfahrtbehörde oder das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Der Antrag muss in der Regel eine Risikobewertung, einen Betriebsplan und den Nachweis der Pilotenqualifikation enthalten.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026