Eine Ausnahmeerlaubnis ist eine behoerdliche Genehmigung, die es Drohnenpiloten erlaubt, von bestimmten gesetzlichen Vorschriften abzuweichen. Sie wird von der zustaendigen Luftfahrtbehoerde erteilt, wenn der Antragsteller nachweist, dass die Sicherheit des Luftverkehrs und Dritter gewaehrleistet bleibt.
Im Rahmen der EU-Drohnenverordnung 2019/947 kann eine Ausnahmeerlaubnis beispielsweise fuer Fluege in Flugbeschraenkungsgebieten, Kontrollzonen oder ueber Menschenansammlungen erforderlich sein, sofern diese nicht durch die Standardszenarien (STS) der speziellen Kategorie abgedeckt sind. Die Beantragung erfolgt ueber die zustaendige Landesluftfahrtbehoerde oder das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Der Antrag muss in der Regel eine Risikobewertung, einen Betriebsplan und den Nachweis der Pilotenqualifikation enthalten.
Datum der letzten Änderung: 22.04.2026