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Menschenansammlungen

Eine Menschenansammlung ist eine groessere Gruppe von Personen, die sich auf engem Raum zusammengefunden hat und deren einzelne Mitglieder sich dem Aufenthalt in der Gruppe nicht ohne Weiteres entziehen koennen. Typische Beispiele sind Konzerte, Sportveranstaltungen, Demonstrationen oder Volksfeste.

Der Ueberflug von Menschenansammlungen mit Drohnen ist aus Sicherheitsgruenden grundsaetzlich verboten, da bei einem Absturz oder technischen Defekt ein erhebliches Verletzungsrisiko fuer die versammelten Personen besteht. Eine genaue Personenzahl zur Definition einer Menschenansammlung ist gesetzlich nicht festgelegt, die Bewertung erfolgt im Einzelfall.

Gemaess der EU-Durchfuehrungsverordnung 2019/947 ist der Ueberflug von Menschenansammlungen in der gesamten offenen Kategorie (A1, A2 und A3) verboten. Lediglich in der speziellen Kategorie kann unter strengen Auflagen eine Genehmigung fuer solche Fluege erteilt werden. Die Unterkategorien der offenen Kategorie regeln darueber hinaus die zulaessigen Abstaende zu unbeteiligten Einzelpersonen:
- A1 (C0, C1): Heranfliegen an unbeteiligte Personen erlaubt, Ueberflug moeglichst vermeiden
- A2 (C2): Mindestabstand 30 m zu unbeteiligten Personen, im Langsamflugmodus reduzierbar auf 5 m
- A3 (C3, C4): Betrieb nur in Gebieten, in denen keine unbeteiligten Personen gefaehrdet werden, Mindestabstand 150 m zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten

Datum der letzten Änderung: 22.04.2026

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