Auch in Österreich gilt seit dem 31. Dezember 2020 die EU-Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge. Zuständige Behörde ist die Austro Control. Diese Seite fasst die geltenden Vorschriften für Drohnenpiloten in Österreich zusammen: Registrierung, Drohnenführerschein, Flugbeschränkungsgebiete und Versicherungspflicht.
Die grundlegende Einteilung in die drei EU-Betriebskategorien (OPEN, SPECIFIC, CERTIFIED), die C-Klassen (C0 bis C4) sowie die Unterkategorien A1, A2 und A3 gelten EU-weit identisch. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf unserer Seite Drohnenregeln in Deutschland. Nachfolgend werden die österreichspezifischen Besonderheiten erläutert.
Jeder Drohnenbetreiber in Österreich, der ein Fluggerät ab 250 g oder eine Drohne mit Kamera betreibt, muss sich bei Austro Control registrieren.
| Detail | Information |
|---|---|
| Portal | dronespace.at/registrierung |
| Kosten | EUR 46,80 (einmalig, gültig 3 Jahre) |
| Verlängerung | EUR 46,80 für weitere 3 Jahre |
| Mindestalter | 18 Jahre (16 bis 17 Jahre: Erziehungsberechtigter registriert) |
| Ergebnis | Registrierungsnummer, die sichtbar an jeder Drohne angebracht werden muss |
| Benötigte Angaben | Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail, Telefon, Versicherungspolizzennummer |
Die Registrierung erfolgt einmalig pro Betreiber (nicht pro Drohne). Spielzeugdrohnen unter 250 g ohne Kamera sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.
Die EU-Verordnung sieht eine gegenseitige Anerkennung vor. Wer in Deutschland beim LBA registriert ist, darf mit seiner deutschen e-ID auch in Österreich fliegen. Eine zusätzliche Registrierung bei Austro Control ist nicht erforderlich. Gleiches gilt umgekehrt für österreichische Piloten in Deutschland.
Der Kompetenznachweis A1/A3 kann in Österreich kostenlos über das Portal von Austro Control erworben werden.
| Detail | Information |
|---|---|
| Portal | dronespace.at/drohnenfuehrerschein |
| Kosten | Kostenlos |
| Prüfungsformat | Online-Kurs und Online-Prüfung (40 Multiple-Choice-Fragen) |
| Bestehensgrenze | 75 % |
| Mindestalter | 16 Jahre |
| Gültigkeit | 5 Jahre |
Der EU-Kompetenznachweis ist in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Ein in Deutschland erworbener A1/A3 wird in Österreich anerkannt und umgekehrt.
Die Theorieprüfung zum A2-Zeugnis wird in Österreich direkt bei Austro Control abgelegt.
| Detail | Information |
|---|---|
| Voraussetzungen | 1. Gültiger EU-Kompetenznachweis A1/A3 2. Praktisches Selbststudium (Selbsterklärung) |
| Prüfungsort | Austro Control (Termine über dronespace.at buchbar) |
| Prüfungsformat | 30 Multiple-Choice-Fragen |
| Bestehensgrenze | 75 % |
| Kosten (Austro Control) | EUR 69,60 |
| Gültigkeit | 5 Jahre |
Vorbereitungskurse werden unter anderem von ÖAMTC Fahrtechnik-Zentren, spektakulAIR.at und airandmore.at angeboten. Ein in Deutschland erworbenes A2-Zeugnis wird in Österreich anerkannt.
Neben den EU-weiten Regeln (120 m maximale Flughöhe, Sichtflug, Menschenansammlungen verboten) gelten in Österreich spezifische Flugbeschränkungsgebiete.
| Zone | Gebiet | Aktivität |
|---|---|---|
| LO R 15 | Wien (gesamtes Stadtgebiet) | Ganzjährig aktiv |
| LO R 16 | Neusiedler See | Oktober bis Juli (Naturschutz) |
| LO R 18 | Rheindelta | Ganzjährig aktiv |
Für Flüge in diesen Zonen ist eine kostenpflichtige Betriebsbewilligung von Austro Control erforderlich.
Das gesamte Wiener Stadtgebiet ist ein Flugbeschränkungsgebiet. Folgende Regeln gelten:
Nachtflüge sind in der offenen Kategorie grundsätzlich erlaubt, sofern die Drohne mit einem grünen Blinklicht ausgestattet ist und der Pilot die Sichtverbindung (VLOS) über das Licht aufrechterhalten kann.
Wie in Deutschland ist auch in Österreich für jede Drohne eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Rechtsgrundlage bildet das österreichische Luftfahrtgesetz (LFG), insbesondere § 24j LFG in Verbindung mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 785/2004.
Grundsätzlich ja, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die bei uns angebotenen Drohnen-Haftpflichtversicherungen der HDI erfüllen diese Anforderungen und sind für Piloten aus Deutschland und Österreich beantragbar.
Nach österreichischem Recht sollte die Versicherungsbestätigung folgende Angaben enthalten: Polizzennummer, Name des Versicherungsnehmers, Drohne(n) mit Hersteller, Modell und Seriennummer, Deckungssumme (mind. 750.000 SZR), räumlicher Geltungsbereich und die Abdeckung der Gefährdungshaftung. Die Versicherungsbestätigung und die Registrierungsbestätigung sind bei jedem Flug mitzuführen.
Verstöße gegen die Drohnenverordnung (fehlende Registrierung, fehlende Versicherung, Flug in Verbotszonen) können in Österreich mit Geldstrafen bis zu EUR 22.000 geahndet werden.
| Thema | Deutschland (LBA) | Österreich (Austro Control) |
|---|---|---|
| Registrierungskosten | EUR 20,00 (einmalig) | EUR 46,80 (3 Jahre) |
| A1/A3 Kosten | EUR 25,00 | Kostenlos |
| A2 Prüfungsgebühr | Ca. EUR 89 bis 350 | EUR 69,60 (Austro Control) |
| Führerschein-Anerkennung | Gegenseitig anerkannt (EU-weit gültig) | |
| Versicherung | 750.000 SZR Mindestdeckung, Gefährdungshaftung | |
| Geozonen-Karte | dipul.de | map.dronespace.at |
| Besonderheit | Wien (LO R 15): Ganzjährige Flugbeschränkung | |
| Strafen | Bis EUR 50.000 | Bis EUR 22.000 |
Hinweis: Oben aufgeführte Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar oder ersetzen diese. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2026. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die amtlichen Gesetzestexte und Verordnungen.