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Drohnenregeln in Österreich: Vorschriften, Führerschein und Registrierung

Auch in Österreich gilt seit dem 31. Dezember 2020 die EU-Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge. Zuständige Behörde ist die Austro Control. Diese Seite fasst die geltenden Vorschriften für Drohnenpiloten in Österreich zusammen: Registrierung, Drohnenführerschein, Flugbeschränkungsgebiete und Versicherungspflicht.

Die grundlegende Einteilung in die drei EU-Betriebskategorien (OPEN, SPECIFIC, CERTIFIED), die C-Klassen (C0 bis C4) sowie die Unterkategorien A1, A2 und A3 gelten EU-weit identisch. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf unserer Seite Drohnenregeln in Deutschland. Nachfolgend werden die österreichspezifischen Besonderheiten erläutert.

Registrierung bei Austro Control

Jeder Drohnenbetreiber in Österreich, der ein Fluggerät ab 250 g oder eine Drohne mit Kamera betreibt, muss sich bei Austro Control registrieren.

DetailInformation
Portaldronespace.at/registrierung
KostenEUR 46,80 (einmalig, gültig 3 Jahre)
VerlängerungEUR 46,80 für weitere 3 Jahre
Mindestalter18 Jahre (16 bis 17 Jahre: Erziehungsberechtigter registriert)
ErgebnisRegistrierungsnummer, die sichtbar an jeder Drohne angebracht werden muss
Benötigte AngabenName, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail, Telefon, Versicherungspolizzennummer

Die Registrierung erfolgt einmalig pro Betreiber (nicht pro Drohne). Spielzeugdrohnen unter 250 g ohne Kamera sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.

Deutsche Piloten in Österreich

Die EU-Verordnung sieht eine gegenseitige Anerkennung vor. Wer in Deutschland beim LBA registriert ist, darf mit seiner deutschen e-ID auch in Österreich fliegen. Eine zusätzliche Registrierung bei Austro Control ist nicht erforderlich. Gleiches gilt umgekehrt für österreichische Piloten in Deutschland.

Drohnenführerschein in Österreich

EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein)

Der Kompetenznachweis A1/A3 kann in Österreich kostenlos über das Portal von Austro Control erworben werden.

DetailInformation
Portaldronespace.at/drohnenfuehrerschein
KostenKostenlos
PrüfungsformatOnline-Kurs und Online-Prüfung (40 Multiple-Choice-Fragen)
Bestehensgrenze75 %
Mindestalter16 Jahre
Gültigkeit5 Jahre

Der EU-Kompetenznachweis ist in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Ein in Deutschland erworbener A1/A3 wird in Österreich anerkannt und umgekehrt.

EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 (großer Drohnenführerschein)

Die Theorieprüfung zum A2-Zeugnis wird in Österreich direkt bei Austro Control abgelegt.

DetailInformation
Voraussetzungen1. Gültiger EU-Kompetenznachweis A1/A3
2. Praktisches Selbststudium (Selbsterklärung)
PrüfungsortAustro Control (Termine über dronespace.at buchbar)
Prüfungsformat30 Multiple-Choice-Fragen
Bestehensgrenze75 %
Kosten (Austro Control)EUR 69,60
Gültigkeit5 Jahre

Vorbereitungskurse werden unter anderem von ÖAMTC Fahrtechnik-Zentren, spektakulAIR.at und airandmore.at angeboten. Ein in Deutschland erworbenes A2-Zeugnis wird in Österreich anerkannt.

Flugbeschränkungsgebiete in Österreich

Neben den EU-weiten Regeln (120 m maximale Flughöhe, Sichtflug, Menschenansammlungen verboten) gelten in Österreich spezifische Flugbeschränkungsgebiete.

Permanente Flugbeschränkungsgebiete

ZoneGebietAktivität
LO R 15Wien (gesamtes Stadtgebiet)Ganzjährig aktiv
LO R 16Neusiedler SeeOktober bis Juli (Naturschutz)
LO R 18RheindeltaGanzjährig aktiv

Für Flüge in diesen Zonen ist eine kostenpflichtige Betriebsbewilligung von Austro Control erforderlich.

Sonderregelungen Wien (LO R 15)

Das gesamte Wiener Stadtgebiet ist ein Flugbeschränkungsgebiet. Folgende Regeln gelten:

  • Drohnen unter 250 g ohne Kamera: Dürfen bis maximal 30 Meter über Grund ohne Bewilligung fliegen
  • Drohnen ab 250 g oder mit Kamera: Betriebsbewilligung durch Austro Control erforderlich
  • Hubschrauberlandeplätze: Im Radius von 1.500 m um unkontrollierte Heliports ist der Drohnenbetrieb auch für Drohnen unter 250 g verboten (mindestens 10 Heliports in Wien betroffen)

Weitere Einschränkungen

  • Unkontrollierte Flugplätze: Sperrradius beachten
  • Nationalparks und Naturschutzgebiete
  • Militärische Zonen

Nachtflüge

Nachtflüge sind in der offenen Kategorie grundsätzlich erlaubt, sofern die Drohne mit einem grünen Blinklicht ausgestattet ist und der Pilot die Sichtverbindung (VLOS) über das Licht aufrechterhalten kann.

Geo-Zonen-Karten für Österreich

  • map.dronespace.at: Offizielle interaktive Geozonen-Karte von Austro Control
  • Dronespace App: Kostenlose App für iOS und Android von Austro Control

Versicherungspflicht in Österreich

Wie in Deutschland ist auch in Österreich für jede Drohne eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Rechtsgrundlage bildet das österreichische Luftfahrtgesetz (LFG), insbesondere § 24j LFG in Verbindung mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 785/2004.

Anforderungen an die Versicherung

  • Mindestdeckungssumme: 750.000 SZR (ca. 1 Million Euro)
  • Die Versicherung muss Gefährdungshaftung abdecken (nicht nur Verschuldenshaftung)
  • Eine reguläre Privathaftpflichtversicherung reicht in der Regel nicht aus
  • Die Versicherungspolizzennummer muss bei der Registrierung bei Austro Control angegeben werden

Ist eine deutsche Drohnenversicherung in Österreich gültig?

Grundsätzlich ja, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Mindestdeckung von 750.000 SZR
  • Gefährdungshaftung ist eingeschlossen
  • Räumlicher Geltungsbereich umfasst Österreich bzw. EU

Die bei uns angebotenen Drohnen-Haftpflichtversicherungen der HDI erfüllen diese Anforderungen und sind für Piloten aus Deutschland und Österreich beantragbar.

Versicherungsbestätigung für Österreich

Nach österreichischem Recht sollte die Versicherungsbestätigung folgende Angaben enthalten: Polizzennummer, Name des Versicherungsnehmers, Drohne(n) mit Hersteller, Modell und Seriennummer, Deckungssumme (mind. 750.000 SZR), räumlicher Geltungsbereich und die Abdeckung der Gefährdungshaftung. Die Versicherungsbestätigung und die Registrierungsbestätigung sind bei jedem Flug mitzuführen.

Strafen bei Verstößen

Verstöße gegen die Drohnenverordnung (fehlende Registrierung, fehlende Versicherung, Flug in Verbotszonen) können in Österreich mit Geldstrafen bis zu EUR 22.000 geahndet werden.

HDI Drohnenversicherung

KRAVAG Drohnenversicherung

Deutschland vs. Österreich: Die wichtigsten Unterschiede

ThemaDeutschland (LBA)Österreich (Austro Control)
RegistrierungskostenEUR 20,00 (einmalig)EUR 46,80 (3 Jahre)
A1/A3 KostenEUR 25,00Kostenlos
A2 PrüfungsgebührCa. EUR 89 bis 350EUR 69,60 (Austro Control)
Führerschein-AnerkennungGegenseitig anerkannt (EU-weit gültig)
Versicherung750.000 SZR Mindestdeckung, Gefährdungshaftung
Geozonen-Kartedipul.demap.dronespace.at
BesonderheitWien (LO R 15): Ganzjährige Flugbeschränkung
StrafenBis EUR 50.000Bis EUR 22.000

Offizielle Stellen Österreich

Hinweis: Oben aufgeführte Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar oder ersetzen diese. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2026. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die amtlichen Gesetzestexte und Verordnungen.