Drohnenversicherung Schadenanzeigen
Im Schadenfall ist schnelles und korrektes Handeln wichtig. Nachfolgend finden Sie Verhaltenshinweise und die Schadenformulare der einzelnen Versicherer — getrennt nach Haftpflicht- und Kaskoschäden.
Drohnen-Kaskoversicherung — Sachschaden an der eigenen Drohne
Bei einem Sachschaden an Ihrer eigenen Drohne (z. B. Absturz, Beschädigung, Diebstahl) beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Als Versicherungsnehmer tragen Sie die Schadenminderungspflicht. Ergreifen Sie alle zumutbaren Maßnahmen, um eine Ausweitung des Schadens zu verhindern.
- Melden Sie den Schaden unverzüglich. Senden Sie uns zunächst eine formlose E-Mail oder rufen Sie an (02203-9888701), wenn der Schadenumfang noch nicht vollständig absehbar ist.
- Dokumentieren Sie den Schaden durch Fotos, die den Unfallort, das Schadensbild und zerstörte oder beschädigte Teile zeigen. Notieren Sie GPS-Koordinaten und Uhrzeit.
- Bei Diebstahl oder Raub ist unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Notieren Sie den zuständigen Beamten, das Aktenzeichen und die Tagebuchnummer.
- Verändern Sie den Schadenort nicht, bis der Versicherer dies genehmigt — es sei denn, Sicherheitsgründe erfordern dies.
- Bewahren Sie alle zerstörten und beschädigten Teile auf, bis diese vom Versicherer freigegeben oder der Schaden reguliert wurde.
- Halten Sie Kaufbelege und Anschaffungsrechnungen bereit — diese werden zur Schadenregulierung benötigt.
- Senden Sie die ausgefüllte Schadenanzeige mit den erforderlichen Unterlagen an uns oder direkt an den Versicherer.
Schadenformulare Drohnen-Kaskoversicherung
Drohnen-Haftpflichtversicherung — Schaden gegenüber Dritten
Wenn durch Ihre Drohne ein Dritter geschädigt wurde (Personen- oder Sachschaden), gelten besondere Verhaltensregeln:
- Informieren Sie den Geschädigten über den Namen und die Adresse Ihres Haftpflichtversicherers. Benachrichtigen Sie den Versicherer unverzüglich über die gegen Sie erhobenen Ansprüche.
- Erkennen Sie keinesfalls Ansprüche des Geschädigten an, ohne vorherige Abstimmung mit dem Versicherer. Geben Sie keine Erklärungen zur Schuldfrage ab.
- Leisten Sie keine Zahlungen an den Geschädigten. Weisen Sie auch Aufrechnungsverlangen des Geschädigten zurück.
- Übermitteln Sie dem Versicherer umgehend eine Schadenbeschreibung und alle relevanten Unterlagen zur Beurteilung des Falls.
- Leiten Sie alle weiteren Schriftstücke (z. B. Klageschriften, Mahnbescheide) unverzüglich an den Versicherer weiter.
Schadenformulare Drohnen-Haftpflichtversicherung
Formlose Schadenmeldung
Sollten Sie das passende Formular nicht finden, nehmen wir Ihre Schadenmeldung auch formlos entgegen. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, das Schadendatum und eine kurze Beschreibung des Vorgangs an.
Kontaktformular | Telefon: +49 (0)2203-9888701