Ausschluss

Im Rahmen des Versicherungsvertrages handelt es sich bei Ausschlüssen um Ansprüche und Risiken die vom Versicherer ausgeschlossen sind und für die keine Haftung übernommen wird. Hinweise zu den jeweiligen Ausschlüssen werden in den Versicherungsbedingungen des Versicherers eingehend beschrieben. Zu den Ausschlüssen in der Drohnen-Haftpflichtversicherung zählen beispielsweise militärische oder polizeiliche Einsätze sowie Einsätze mit Waffen. Außerdem Ansprüche aufgrund der Verletzung von Persönlichkeits-, Namens- oder Urheberrechten, gewerbliche Schutzrechte, Datenschutzrechte sowie Eigentumsrechtsverletzungen ohne Sachbeschädigung sowie alle Schäden die aufgrund vorsätzlicher Handlung entstanden sind. Nicht versichert sind auch Schäden an der Drohne bzw. dem Multikopter selbst. Dafür ist eine separate Drohnen Kasko-Versicherung bzw. Drohnen-Allgefahrenversicherung erhältlich.

Datum der letzten Änderung: 28.10.2016


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