Der Betrieb von Drohnen wird seit dem 31. Dezember 2020 durch die EU-Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 einheitlich in allen EU-Ländern geregelt. Diese Seite fasst die geltenden Vorschriften für Drohnenpiloten in Deutschland zusammen: Registrierung, Drohnenführerschein, Flugverbotszonen und Versicherungspflicht.
Sie fliegen in Österreich? Hier finden Sie die Drohnenregeln für Österreich mit allen Besonderheiten zu Austro Control, Registrierung und Flugbeschränkungsgebieten.
Drohnenflüge werden nach ihrem Risikopotenzial in drei Kategorien eingeteilt. Die Einteilung ist unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird.
| Kategorie | Bezeichnung | Genehmigung | Typische Anwendung |
|---|---|---|---|
| OPEN | Offene Kategorie | Keine Genehmigung erforderlich | Hobby, Foto-/Videoflüge, Inspektionen |
| SPECIFIC | Spezielle Kategorie | Betriebsgenehmigung oder Standard-Szenario | BVLOS-Flüge, Flüge über besiedeltem Gebiet |
| CERTIFIED | Zertifizierte Kategorie | Vollständige Luftfahrtzulassung | Personentransport, Gefahrgut |
Die meisten Hobby- und Gewerbepiloten fliegen in der offenen Kategorie (OPEN), die nachfolgend ausführlich beschrieben wird.
Die offene Kategorie ist in drei Unterkategorien unterteilt, die sich nach dem Abstand zu unbeteiligten Personen und der verwendeten Drohnenklasse richten.
Neue Drohnen werden vom Hersteller mit einer C-Klasse gekennzeichnet. Die Klasse bestimmt, in welcher Unterkategorie die Drohne geflogen werden darf.
| Klasse | Startmasse | Remote-ID | Geo-Awareness | Unterkategorie |
|---|---|---|---|---|
| C0 | unter 250 g | Nein | Nein | A1 |
| C1 | unter 900 g | Ja | Ja | A1 |
| C2 | unter 4 kg | Ja | Ja | A2 (mit A2-Zeugnis), A3 |
| C3 | unter 25 kg | Ja | Ja | A3 |
| C4 | unter 25 kg | Nein | Nein | A3 |
Drohnen, die vor dem 1. Januar 2024 ohne C-Klasse in Verkehr gebracht wurden, dürfen dauerhaft und unbefristet weiter betrieben werden, allerdings mit Einschränkungen:
Einige Hersteller bieten für bestimmte Modelle eine nachträgliche C-Klassen-Zertifizierung an, um die Einschränkungen zu umgehen.
In Deutschland gibt es zwei Stufen des EU-Drohnenführerscheins. Welchen Sie benötigen, hängt von der Drohne und der gewünschten Unterkategorie ab.
Der Kompetenznachweis A1/A3 ist die Grundvoraussetzung für alle Drohnenpiloten, die ein Fluggerät ab 250 g betreiben möchten. Die Ausbildung und Prüfung erfolgen vollständig online über das Portal des Luftfahrt-Bundesamtes.
| Detail | Information |
|---|---|
| Prüfungsportal | lba-openuav.de |
| Voraussetzung | Absolvierung des LBA Online-Trainingskurses |
| Prüfungsformat | 40 Multiple-Choice-Fragen, online |
| Fachgebiete | Luftrecht, Flugsicherheit, Luftraumbeschränkungen, Betriebsverfahren, allgemeine UAS-Kenntnisse, Meteorologie, Menschliches Leistungsvermögen, Datenschutz, Versicherung |
| Bestehensgrenze | 75 % (mindestens 30 von 40 Fragen richtig) |
| Zeitlimit | Ca. 45 Minuten |
| Kosten | 25,00 EUR (Prüfung und Ausstellung) |
| Gültigkeit | 5 Jahre (Verlängerung: 15,00 EUR) |
| Wiederholung | Unbegrenzt wiederholbar |
Nach bestandener Prüfung wird der Kompetenznachweis als PDF-Dokument per E-Mail zugestellt. Er ist während des Flugbetriebs stets mitzuführen.
Wer eine Drohne der Klasse C2 in Unterkategorie A2 fliegen möchte (also mit nur 30 m Abstand zu Personen), benötigt zusätzlich zum A1/A3-Nachweis das Fernpiloten-Zeugnis A2. Die theoretische Prüfung wird bei einer vom LBA benannten Prüfstelle abgelegt.
| Detail | Information |
|---|---|
| Voraussetzungen | 1. Gültiger EU-Kompetenznachweis A1/A3 2. Praktisches Selbststudium (Selbsterklärung beim LBA) |
| Prüfungsort | Vom LBA benannte Prüfstelle (ca. 22 Stellen in Deutschland), seit 2025 auch online möglich |
| Prüfungsformat | 30 Multiple-Choice-Fragen |
| Fachgebiete | Meteorologie, UAS-Flugleistung (Masse, Schwerpunkt, Akku), technische und betriebliche Risikominderung |
| Bestehensgrenze | 75 % (mindestens 23 von 30 Fragen richtig) |
| Kosten Prüfstelle | Ca. 89 – 350 EUR (je nach Anbieter und Prüfungsform) |
| Kosten LBA-Ausstellung | 30,00 EUR |
| Gültigkeit | 5 Jahre (Verlängerung: 15,00 EUR) |
Nach bestandener Prüfung wird das Zeugnis beim LBA beantragt. Die Ausstellung erfolgt als PDF per E-Mail.
| Drohne / Situation | Führerschein |
|---|---|
| C0 / unter 250 g ohne Kamera | Keiner |
| C0 / unter 250 g mit Kamera | Keiner (aber Registrierung nötig) |
| C1 / unter 900 g | EU-Kompetenznachweis A1/A3 |
| C2 / unter 4 kg in A3 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 |
| C2 / unter 4 kg in A2 | EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 |
| C3, C4 / unter 25 kg | EU-Kompetenznachweis A1/A3 |
| Bestandsdrohne 250 g – 25 kg | EU-Kompetenznachweis A1/A3 (nur A3) |
Jeder Drohnenbetreiber, der ein Fluggerät ab 250 g oder eine Drohne mit Kamera betreibt, muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren.
| Detail | Information |
|---|---|
| Portal | lba-openuav.de |
| Kosten Privatperson | 20,00 EUR (einmalig) |
| Kosten Unternehmen | 50,00 EUR (einmalig) |
| Ergebnis | Elektronische Registrierungsnummer (e-ID) |
| Kennzeichnung | e-ID muss sichtbar an jeder Drohne angebracht werden |
| Benötigte Unterlagen | Gültiges Ausweisdokument, Nachweis Drohnen-Haftpflichtversicherung |
Eine e-ID gilt für alle Drohnen des Betreibers. Es ist keine separate Registrierung je Drohne erforderlich. Bei Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 muss die e-ID zusätzlich in das Remote-Identifikationssystem der Drohne eingetragen werden.
In Deutschland gelten zahlreiche Flugbeschränkungen für Drohnen. Jeder Pilot ist eigenverantwortlich dafür, sich vor dem Start über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren.
Über und im seitlichen Abstand von 100 Metern zur Begrenzung folgender Bereiche:
Aktuelle Flugverbotszonen können Sie über diese offiziellen Dienste prüfen:
Drohnenflüge, die die Grenzen der offenen Kategorie überschreiten, erfordern eine Betriebsgenehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde. Es gibt drei Wege zur Genehmigung:
Diese Kategorie betrifft Drohnen mit hohem Risikopotenzial, etwa für den Transport von Personen oder gefährlichen Gütern. Die Zulassung ist vergleichbar mit der bemannten Luftfahrt: Drohne, Betreiber und Fernpilot müssen eine Luftfahrtzertifizierung durchlaufen. Für Hobby- und normale Gewerbepiloten ist diese Kategorie nicht relevant.
In Deutschland ist für jede Drohne eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von Gewicht, Klasse oder Nutzungsart. Die Rechtsgrundlage bilden § 43 Abs. 2 LuftVG (Luftverkehrsgesetz) und die Verordnung (EG) Nr. 785/2004.
Die gesetzliche Mindestdeckungssumme beträgt 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte), was aktuell rund 930.000 bis 960.000 Euro entspricht. Wir empfehlen, eine Deckungssumme von mindestens 1.000.000 Euro zu wählen, um Wechselkursschwankungen abzufedern.
Eine reguläre Privathaftpflichtversicherung reicht in den meisten Fällen nicht aus. Drohnen fallen unter das Luftfahrtgesetz und erfordern eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Der Betrieb einer Drohne ohne Versicherungsschutz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Hinweis: Oben aufgeführte Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar oder ersetzen diese. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2026. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die amtlichen Gesetzestexte und Verordnungen.