Kontrollzonen

Unter einer Kontrollzone versteht man im Luftfahrtbereich den bis zum Erdboden reichenden Luftraum in unmittelbarer Nähe eines Flugplatzes, dessen Flugbetrieb von Fluglotsen kontrolliert und geleitet wird. Kontrollzonen dienen dazu den Ab- und Anflug von Flugzeugen, Linienjets und Militärmaschinen zu kontrollieren und zu koordinieren. Diese Kontrollzonen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Flugsicherung beflogen werden. Rechtlich sind Kontrollzonen in Lufträumen der Kategorie D klassifiziert. Verletzungen dieser kontrollierten Lufträume gelten im Allgemeinen als Straftat und werden in aller Regel mit hohen Geldstrafen geahndet zzgl. evtl. zivilrechtlicher Schadensersatzklagen. Bei Vorsatz sogar mit Gefängnis.

Datum der letzten Änderung: 25.07.2016


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