Drohnen Versicherung und Drohnen Lexikon
A2 Fernpiloten Zeugnis
Möchte der Drohnenpilot in der Offenen Kategorie (Unterkategorie A2) eine Drohne mit einem Startgewicht von bis zu 4 Kilogramm zum Einsatz bringen, benötigt er dazu das A2 Fernpiloten Zeugnis (UAS.OPEN.030(2)(c). Die in dieser Kategorie betriebenen Kopter dürfen horizontal bis zu 30 m an unbeteiligte Personen heranfliegen. Für die Ausstellung dieser Flugerlaubnis sind folgende Bedingungen in angegebener Reihenfolge zu erfüllen:
- Inhaber des EU-Kompetenznachweises A1/A3
- Abschluss eine praktischen Selbststudiums der Betriebsbedingungen für UAS der Unterkategorie A3
- Erklärung über den Abschluss des praktischen Selbststudiums
- Bestehen einer zusätzlichen Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrtbundesamt bekannt Prüfstelle für Fernpiloten (PStF)
Datum der letzten Änderung: 14.01.2021
Begriffe aus dem Index: A
- A2 Fernpiloten Zeugnis
- AGL
- APAS
- ARF
- AUW
- Accelerometer
- Acrobatics
- Aerodrome Traffic Zone
- Aeromodel Zone
- Ailerons
- Akku
- Almost Ready to Fly
- Altitude Hold
- Approach
- Arming
- Aufsichtspflicht
- Aufstiegserlaubnis
- Aufstiegsgenehmigung
- Ausnahmeerlaubnis
- Ausschluss
- Austro Control
- Ausweichpflicht
- Automatischer Betrieb
- Autonomer Betrieb
- Autopilot
- Avionik