DrohnenkaskoPremium 1.0 — für privat und gewerblich genutzte Drohnen
Vollkasko für Ihre Drohne: Diebstahl, Absturz, Bedienungsfehler und Elektronikschäden — inklusive Fernsteuerung, Akkus und Kamera. Auch gebraucht gekaufte Drohnen sind versicherbar.
Tarifrechner und AntragVersichert sind serienmäßig hergestellte Drohnen und Mehrfachrotor-Systeme, die als Freizeit- und Sportgeräte ferngesteuert und unbemannt geflogen werden — bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 25 kg und einer Kaufsumme von 10.000 €. Die Drohne darf bei Antragstellung nicht älter als 18 Monate sein; auch gebraucht gekaufte Drohnen sind versicherbar. Voraussetzung ist eine unveränderliche Kennzeichnung des Fluggerätes, zum Beispiel die Seriennummer. Selbst angefertigte Luftfahrzeuge, Anbaugeräte, Bausätze und sonstige Eigenbauten sind nicht versicherbar.
Gewerbliche Nutzung inklusive: Auch Flüge im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit sind versichert, soweit es sich um eine ohne Beschäftigte ausgeführte selbständige Tätigkeit mit einem steuerpflichtigen Ertrag bis höchstens 6.000 € und einem Umsatz bis höchstens 20.000 € pro Jahr handelt. Damit ist die NV-Kasko ideal für Foto- und Videoprofis im Nebenerwerb, Sachverständige und alle, die ihre Drohne privat und nebenberuflich einsetzen.
Die NV trägt alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind, und leistet Ersatz für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Verlust. Entschädigt wird insbesondere bei:
Mitversichert ist außerdem die Teilnahme an Wettbewerben samt Vorbereitungen, sofern die Teilnahme nicht gewerblich erfolgt — gelegentliche Einnahmen wie Preisgelder sind im Rahmen der oben genannten Grenzen ausgenommen.
Versichert ist das Luftfahrzeug in seiner serienmäßigen Standardausstattung oder -variante. Mitversichert sind außerdem — soweit diese Gegenstände nur mit dem Flugobjekt verwendet werden können:
Alle Personen, die mit Wissen und Willen des Versicherungsnehmers an dem Gebrauch des Luftfahrzeugs beteiligt sind, gelten als mitversicherte Repräsentanten. Zusätzlich versichert sind Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten sowie Bergungskosten — jeweils bis zu 1.000 €.
Der Jahresnettobeitrag richtet sich nach der Kaufsumme der Drohne — transparent und ohne versteckte Zuschläge (zuzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer):
| Kaufsumme in € | Jahresnettobeitrag | Kaufsumme in € | Jahresnettobeitrag |
|---|---|---|---|
| 100 bis 1.000 | 89,00 € | 5.001 bis 5.500 | 278,00 € |
| 1.001 bis 1.500 | 110,00 € | 5.501 bis 6.000 | 299,00 € |
| 1.501 bis 2.000 | 131,00 € | 6.001 bis 6.500 | 320,00 € |
| 2.001 bis 2.500 | 152,00 € | 6.501 bis 7.000 | 341,00 € |
| 2.501 bis 3.000 | 173,00 € | 7.001 bis 7.500 | 362,00 € |
| 3.001 bis 3.500 | 194,00 € | 7.501 bis 8.000 | 383,00 € |
| 3.501 bis 4.000 | 215,00 € | 8.001 bis 8.500 | 404,00 € |
| 4.001 bis 4.500 | 236,00 € | 8.501 bis 9.000 | 425,00 € |
| 4.501 bis 5.000 | 257,00 € | 9.001 bis 9.500 | 446,00 € |
| 9.501 bis 10.000 | 467,00 € |
Die Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Versicherungsfall. Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Bei einem Totalverlust ersetzt die NV bei Sachen, die zum Schadenzeitpunkt nachweislich nicht älter als 18 Monate sind, den Wiederbeschaffungspreis (Neupreis) — maximal den aktuell gültigen Hersteller-Verkaufspreis am Schadentag, ohne Abzüge „neu für alt", zuzüglich der Frachtkosten. Das gilt auch für gebraucht angeschaffte Sachen. Danach gelten folgende Abzüge vom Wiederbeschaffungswert:
Bei einer Beschädigung ersetzt die NV die Kosten der Wiederherstellung — maximal den im Versicherungsschein festgelegten Betrag oder den Wiederbeschaffungspreis (der niedrigere gilt). Die Ersatzleistung für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres ist mit dem 2-fachen der vereinbarten Versicherungssumme großzügig bemessen.
Gut zu wissen: Kann das Flugobjekt im Schadenfall nicht besichtigt werden, ist die Entschädigung auf 50 % der Versicherungssumme begrenzt — das gilt jedoch nicht bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub und entfällt außerdem, wenn ein eingebautes Sicherheitssystem im Sinne eines Flugdatenschreibers den Verbleib nachweist. Bewahren Sie Ihre Anschaffungsrechnungen sorgfältig auf: Ohne Alters- und Wertnachweis werden grundsätzlich 75 % in Abzug gebracht.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Sofern im jeweiligen Land eine Aufstiegserlaubnis oder sonstige rechtliche Vorgaben Voraussetzung für den Flugbetrieb sind, ist deren Einhaltung auch zwingende Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
Fair und transparent — die wichtigsten Ausschlüsse im Überblick:
Kann bei einem Diebstahl eine Entschädigung aus einer Hausratversicherung beansprucht werden, geht deren Leistungspflicht vor — auf Wunsch tritt die NV in Vorleistung und reguliert bedingungsgemäß. Ist die Leistung der NV-Kasko besser, werden die besser eingeschlossenen Leistungen reguliert.
Hier kommen Sie auf direktem Weg zum NV Drohnen-Kaskoversicherung Tarifrechner und Onlineantrag — für Privatpersonen und nebenberuflich Selbständige, in nur wenigen Minuten.
Hier erhalten Sie die zugrundeliegenden NV Drohnen-Kasko Bedingungen.
Vereinfacht gesagt, leistet die Drohnen-Kaskoversicherung bei Schäden an der eigenen Drohne — vom Absturz bis zum Diebstahl. Die Drohnen-Haftpflichtversicherung hingegen leistet bei berechtigten, gesetzlichen Haftpflichtansprüchen eines Dritten — also dann, wenn jemand Fremdes durch den Besitz oder das Führen der Drohne geschädigt wird.
NV Drohnen KASKO RechnerDie NV-Versicherungen VVaG mit Sitz im ostfriesischen Neuharlingersiel schützen ihre Mitglieder bereits seit 1818. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet, sind bei der NV alle Versicherten gleichermaßen stimmberechtigte Mitglieder — „Einer für alle, alle für einen". Verträge können unkompliziert online abgeschlossen und verwaltet werden.
Neben der Kaskoversicherung ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Informieren Sie sich hier:
Hinweis: Die oben aufgeführten Leistungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den diesem Tarif zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.