Aufstiegserlaubnis

Wenn man in Deutschland unbemannte Luftfahrtsysteme aufsteigen lassen möchte und diese nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden, benötigt man eine genehmigungspflichtige Aufstiegserlaubnis.

Datum der letzten Änderung: 24.04.2017


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