Aufsichtspflicht

Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen sind Kinder unter 7 Jahren (nicht deliktfähige Kinder) nicht haftbar zu machen. Darüber hinaus, bis zum 18. Lebensjahr, sind sie nur beschränkt haftbar. Eltern sind per Gesetz verpflichtet, die Kinder so zu beaufsichtigen, dass sie keinen Schaden anrichten und selbst auch nicht zu Schaden kommen. Verursacht ein Minderjähriger bei Dritten einen Schaden, müssen die Eltern dafür aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 828 Minderjährige; 832 BGB).

Datum der letzten Änderung: 27.07.2016


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