Autonomer Betrieb bezeichnet den Drohnenflug, bei dem das Luftfahrzeug völlig selbstständig eine vordefinierte Mission abfliegt und der Fernpilot keine Möglichkeit hat, in den laufenden Flugbetrieb einzugreifen. Die Drohne trifft dabei eigenständige Entscheidungen auf Basis ihrer Programmierung und Sensorik.
Der autonome Betrieb ist in der offenen Kategorie der EU-Drohnenverordnung 2019/947 nicht gestattet. In der speziellen und zertifizierten Kategorie kann autonomer Betrieb unter strengen Auflagen und mit einer Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde erlaubt werden. Praktische Anwendungsbeispiele sind autonome Inspektionsflüge von Industrieanlagen, vollautomatische Vermessungsmissionen oder experimentelle Paketlieferungen. Autonomer Betrieb ist klar vom automatischen Betrieb zu unterscheiden, bei dem der Pilot jederzeit eingreifen kann.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026