Die NV Drohnen-Haftpflichversicherung zählt zu den günstigsten Angeboten auf dem deutschen Markt. Für privat genutzt Drohnen ist der Haftpflichtschutz bereits ab 42,84 € im Jahr erhältlich. Die Drohnen-Haftpflichtversicherung für Gewerbe und Industrie ist bereits ab jährlich 148,75 € inklusive Versicherungssteuer beantragbar.
Die NV-Versicherung ist ein zwei Tarifvarianten erhältlich: Privat und Gewerbe. Unterschiede gibt es in der Höhe der Versicherungssummen, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden beinhalten und wie folgt angeboten werden.
Im Tarif für privat genutzte Drohnen wahlweise
Im Tarif für gewerblich genutzte Drohnen wahlweise
Personenschäden sind auf max. 10 Mio. Euro je geschädigte Person begrenzt.
Der hier angebotene Tarif ist ausschließlich ohne Selbstbeteiligung erältlich. Der Geltungsbereich (räumliche Nutzung) der Versicherung ist Europa. Bei vorrübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland besteht jedoch auch Versicherungsschutz (ohne USA, US-Territorien und Kanada im Gewerbetarif). Im Privattarif ist die Versicherungssumme in USA und Kanada auf 5. Mio. € begrenzt. Die Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Besuchslandes sind stets einzuhalten!
Versichert sind erlaubte Flüge. Der Versicherungsnehmer muss die geltenden Vorschriften wie zum Beispiel etwaige Befähigungsnachweise, Berechtigungen, Aufstiegserlaubnis, Sperrzonen, CE-Kennzeichnung der Funksteuerung usw. beachten. Wenn andere berechtigte Personen das Luftfahrzeug bedienen, hat der Versicherungsnehmer diese Personen auf die Einhaltung hinzuweisen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausdrücklich, aber nicht abschließend auf aus der Haltung und dem privaten sowie gewerblichen Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge für Film- und Fotoflüge, Inspektionsflüge, Vorführ- /Demonstrationsflüge, Vermessungsflüge, Forschungsflüge, Schulungsflüge sowie landwirtschaftliche Flüge (ausgeschlossen sind Sprüh- und Streuflüge) entstehende Haftpflichtschäden.
Die Nutzung durch Vereine oder zu Vereinszwecken ist der gewerblichen Nutzung gleichgestellt.
Versicherungsschutz besteht auch, sofern die versicherten unbemannten Luftfahrzeuge gegen Entgelt gelegentlich vermietet oder verliehen werden. Gelegentlich ist die Vermietung, sofern die Umsätze aus der Vermietung aller bei dem Versicherer versicherten unbemannten Luftfahrzeuge und je Kalenderjahr den Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigen. Die Vermietung darf nicht Hauptgeschäftszweck eines Unternehmens sein und muss als betriebsfremder Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
Mitversichert ist die – auch entgeltliche – Teilnahme an Wettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen.
Mitversichert ist auch der autonome Einsatz, solange sich das unbemannte Luftfahrzeug im Sichtbereich des Steuerers befindet und die behördliche Aufstiegserlaubnis/-genehmigung dies vorsieht. Der Steuerer muss jederzeit mithilfe der Funkfernsteuerung und in Echtzeit in das Fluggeschehen eingreifen können.
Mitversichert ist das Steuern mit einem Smartphone oder Tablet.
Mitversichert sind FPV-Flüge (First Person View). Hierbei wird das unbemannte Luftfahrzeug mithilfe einer Videobrille oder eines Monitors geflogen und gesteuert.
Versicherungsfälle, die im Rahmen dieses Vertrages nicht oder mit Einschränkungen unter den Deckungsschutz fallen, jedoch durch einen leistungsstärkeren, allgemein zugänglichen Tarif zur gewerblichen Luftfahrthaftpflichtversicherung von unbemannten Luftfahrzeugen bis 25 kg eines anderen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherers zum Zeitpunkt des Schadeneintritts eingeschlossen oder besser eingeschlossen wären, sind automatisch entsprechend den dortigen Regelungen mitversichert. Beitragspflichtige Einschlussmöglichkeiten fallen nicht unter diese Garantie.
Hinweis: Die oben aufgeführten Leistungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den diesem Tarif zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.