NV-Versicherung Drohnen Haftpflichtversicherung

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TOP Merkmale der Drohnen-Haftpflichtversicherung der NV-Versicherung

  • Im Privattarif bereits ab 42,84 € im Jahr inkl. Versicherungssteuer erhältlich
  • Der Gewerbe Drohnen-Haftpflichtversicherung Tarif ist ab 148,75 € im Jahr inkl. Versicherungssteuer erhältlich
  • Deckungssummen Personen-, Sach- und Vermögensschäden: private Drohnennutzung 5, 15 oder 50 Mio.
  • Deckungssummen Personen-, Sach- und Vermögensschäden: gewerbliche Drohnennutzung: 3, 5 oder 10 Mio.
  • Ohne Selbstbeteiligung
  • Der Geltungsbereich der Drohnen-Haftpflichtversicherung bezieht sich auf EUROPA. Zeitlich begrenzt auch weltweit (ohne USA, Kanada u. US-Territorien).
  • Gilt für das Führen von unbemannten Fluggeräten bzw. Systemen (Drohnen) mit einer Startmasse (MTOM) bis 25 Kg für gewerbliche Drohnen und 5 Kg für rein privat genutzte Drohen.
  • Automatische Mitversicherung von Dritten, die mit Zustimmung des Versicherungsnehmers das versichertes Fluggerät bedienen (offene Pilotenklausel)
  • Die Drohnen Haftpflichtversicherung gilt für alle elektrisch betriebenen Drohnentypen wie z. B.: Quadrocopter, Multicopter, Hexacopter, Octocopter, etc. von allen Herstellern.
  • Versicherungsschutz auch für hochwertige Industriedrohnen
  • Integriert sind Foto- und Filmaufnahmen zur privaten bzw. gewerblichen Verwendung - je nach Tarifauswahl
  • Mitversichert ist der Haftpflichtschutz bei Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
  • Versicherungsschutz gilt auch bei automatisch-autonomen Betrieb, sofern der Steuerer jederzeit mithilfe der Funkfernsteuerung manuell und in Echtzeit in die Steuerung eingreifen kann
  • Haftpflichtschutz bei Flügen außerhalb von Modellflugplätzen
  • Haftpflichtschutz bei Indoorflügen
  • Steuern des Fluggerätes mittels Smartphone, Pad o. Tablet ist zulässig
  • Foto- und Filmaufnahmen zur privaten und/oder gewerblichen Verwendung (je nach Tarifauswahl Gewerbe oder Privat)
  • Die Privatnutzung ist im Gewerbetarif mitversichert.
  • Versicherungsnehmer der Drohnen-Haftpflicht muss den Wohnsitz oder Betriebssitz in Deutschland haben.
  • Kurzfristige Erstellung einer Versicherungsbestätigung gemäß der aktuellen Luftfahrtgesetze.

Die Drohnen-Haftpflichtversicherung (Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) der NV-Versicherung

Die NV Drohnen-Haftpflichversicherung zählt zu den günstigsten Angeboten auf dem deutschen Markt. Für privat genutzt Drohnen ist der Haftpflichtschutz bereits ab 42,84 € im Jahr erhältlich. Die Drohnen-Haftpflichtversicherung für Gewerbe und Industrie ist bereits ab jährlich 148,75 € inklusive Versicherungssteuer beantragbar.

Allgemeine Informationen zur NV-Drohnen-Haftpflichtversicherung

NV-Versicherung Tarifrechner

Die NV-Versicherung ist ein zwei Tarifvarianten erhältlich: Privat und Gewerbe. Unterschiede gibt es in der Höhe der Versicherungssummen, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden beinhalten und wie folgt angeboten werden.

Im Tarif für privat genutzte Drohnen wahlweise

Im Tarif für gewerblich genutzte Drohnen wahlweise

Personenschäden sind auf max. 10 Mio. Euro je geschädigte Person begrenzt.

Der hier angebotene Tarif ist ausschließlich ohne Selbstbeteiligung erältlich. Der Geltungsbereich (räumliche Nutzung) der Versicherung ist Europa. Bei vorrübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland besteht jedoch auch Versicherungsschutz (ohne USA, US-Territorien und Kanada im Gewerbetarif). Im Privattarif ist die Versicherungssumme in USA und Kanada auf 5. Mio. € begrenzt. Die Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Besuchslandes sind stets einzuhalten!

Versichert sind erlaubte Flüge. Der Versicherungsnehmer muss die geltenden Vorschriften wie zum Beispiel etwaige Befähigungsnachweise, Berechtigungen, Aufstiegserlaubnis, Sperrzonen, CE-Kennzeichnung der Funksteuerung usw. beachten. Wenn andere berechtigte Personen das Luftfahrzeug bedienen, hat der Versicherungsnehmer diese Personen auf die Einhaltung hinzuweisen.

Deckungseinschlüsse gewerblich Drohnennutzung

Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausdrücklich, aber nicht abschließend auf aus der Haltung und dem privaten sowie gewerblichen Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge für Film- und Fotoflüge, Inspektionsflüge, Vorführ- /Demonstrationsflüge, Vermessungsflüge, Forschungsflüge, Schulungsflüge sowie landwirtschaftliche Flüge (ausgeschlossen sind Sprüh- und Streuflüge) entstehende Haftpflichtschäden.

Nutzung durch Vereine

Die Nutzung durch Vereine oder zu Vereinszwecken ist der gewerblichen Nutzung gleichgestellt.

Verleih / Vermietung der Drohne

Versicherungsschutz besteht auch, sofern die versicherten unbemannten Luftfahrzeuge gegen Entgelt gelegentlich vermietet oder verliehen werden. Gelegentlich ist die Vermietung, sofern die Umsätze aus der Vermietung aller bei dem Versicherer versicherten unbemannten Luftfahrzeuge und je Kalenderjahr den Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigen. Die Vermietung darf nicht Hauptgeschäftszweck eines Unternehmens sein und muss als betriebsfremder Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Deckungseinschlüsse gewerbliche und private Drohnennutzung

Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen

Mitversichert ist die – auch entgeltliche – Teilnahme an Wettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen.

Autonomer Flugbetrieb

Mitversichert ist auch der autonome Einsatz, solange sich das unbemannte Luftfahrzeug im Sichtbereich des Steuerers befindet und die behördliche Aufstiegserlaubnis/-genehmigung dies vorsieht. Der Steuerer muss jederzeit mithilfe der Funkfernsteuerung und in Echtzeit in das Fluggeschehen eingreifen können.

Smartphone u. Tablet

Mitversichert ist das Steuern mit einem Smartphone oder Tablet.

FFP Flüge

Mitversichert sind FPV-Flüge (First Person View). Hierbei wird das unbemannte Luftfahrzeug mithilfe einer Videobrille oder eines Monitors geflogen und gesteuert.

Best-Leistungs-Garantie

Versicherungsfälle, die im Rahmen dieses Vertrages nicht oder mit Einschränkungen unter den Deckungsschutz fallen, jedoch durch einen leistungsstärkeren, allgemein zugänglichen Tarif zur gewerblichen Luftfahrthaftpflichtversicherung von unbemannten Luftfahrzeugen bis 25 kg eines anderen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherers zum Zeitpunkt des Schadeneintritts eingeschlossen oder besser eingeschlossen wären, sind automatisch entsprechend den dortigen Regelungen mitversichert. Beitragspflichtige Einschlussmöglichkeiten fallen nicht unter diese Garantie.

Hinweis: Die oben aufgeführten Leistungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den diesem Tarif zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.