HDI Drohnen Kasko-Versicherung

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Die HDI Kaskoversicherung für Drohnen

  • Ab einer Neuwert Versicherungssumme von 2.000 €
  • Vertraglicher Mindestbeitrag nur 150,00 EUR
  • Kasko-Versicherung auf Basis der Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung
  • Geltungsbereich weltweit
  • Mitversichert sind Flüge über stehende und fließende Gewässer (SB 25%)
  • Versicherbar sind alle gewerblich genutzten, unbemannten Flugsysteme (Quadrocopter, Multicopter, Hexacopter, Octocopter etc.)
  • Inklusive Fernsteuerung bzw. Steuergerät sowie fester u. abnehmbarer Kamera und Filmapparate
  • Versicherungsschutz bei Anprall, Bodenstürze, Bruchschäden
  • Neuwertentschädigung in den ersten 12 Monaten
  • Bis zu einer maximalen Startmasse von 25 Kg je Drohne
  • Es sind mehrere Drohnen in einem Vertrag versicherbar
  • Optionale Erweiterung bei gewerbsmäßiger Vermietung / Verleih
  • Selbstbeteiligung nur 10%, mind. 250,00 € je Schaden
  • Versicherungsschutz während der Aufbewahrung in geeigneten Räumen
  • Transportschäden während der Beförderung in Kraftfahrzeugen und sonstigen Beförderungsmitteln
  • Versicherungsshutz bei Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
  • Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Beschädigung der Drohne durch Dritte
  • Betriebssitz in Deutschland

Das HDI Drohnenversicherung Angebot

Welche Drohnen können über das HDI Drohnen-Deckungskonzept versichert werden?

Es können Drohnen versichert werden, die gewerblich eingesetzt werden und ein maximales Startgewicht von 25 kg nicht überschreiten. Es können auch mehrere gewerblich genutzte unbemannte Flugsysteme über einen Vertrag abgesichert werden. Versicherungsschutz besteht für die gesamte Peripherie, die zum Einsatz der versicherten Drohne notwendig ist (Fluggerät, Steuerung, Ladegeräte etc.).

Drohnen Versicherung – welche Gefahren sind versichert

HDI Drohnen KASKO Rechner

Im Rahmen der Kaskoversicherung, gem. der ABE, wird für unvorhersehbare von außen auf das versicherte Flugsystem (Drohne) einwirkenden Gefahren, die zur Beschädigung oder Zerstörung führen, Entschädigung geleistet. Dazu zählen insbesondere Sachschäden durch:

Ermittlung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme wird aus der gesamten Peripherie des unbemannten Flugsystemes, die zum Flug selbst benötigt wird, gebildet. Wird das unbemannte Flugsystem modifiziert oder durch spezielle Geräte (Kamera, Spezialkamera, Wärmebildkamera, Messgeräte oder sonstige Peripherie) erweitert, so sind auch diese Werte mit einzubeziehen. Modifizierungen und Erweiterungen sind nur nach Herstellervorgaben / Herstellerspezifizierungen durchzuführen.

Drohnen Image Yuneec Typhoon

Kosten und Selbstbeteiligungsregelungen zur Drohnen Allgefahrenversicherung

Da die meisten Gewerbebetriebe vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist für die Beitragsberechnung der Netto-Neuwert der Drohne zuzüglich der Bezugskosten anzugeben. Bei der Versicherung von mehreren Flugsystemen (Drohnen) bildet der kumulierte Wert aller Drohnen die Grundlage zur Ermittlung der Versicherungsprämie. Generell gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 Prozent, mindestens 250 €, je Sachschaden als vereinbart. Bei Diebstahl Raub oder Plünderung außerhalb des Versicherungsortes oder Flügen über stehende oder fließende Gewässer, beträgt der Selbstbehalt 25 Prozent, mind. 250 EUR je Schaden.

Wie wird Entschädigt

Bei einem versicherten Teilschaden, werden die Wiederherstellungskosten (Ersatzteile, Reparaturkosten etc.) reguliert. Bei einem versicherten Totalschaden des unbemannten Flugsystemes wird in den ersten 12 Monaten der Neuwert bzw. der Wiederbeschaffungswert erstattet. In den nachfolgenden Jahren wird, wie für Kaskoversicherungen üblich, eine Wertminderung berücksichtig. Der Abzug beträgt:

Zu Beachten ist, dass der Versicherer im Schadensfall alle Anschaffungsbelege einsehen möchte. Diese sind dementsprechend sorgfältig aufzubewahren.

Müssen Vorschriftungen und Bestimmungen eingehalten werden?

Ja, zur Erlangung bzw. Gewährleistung des Versicherungsschutzes müssen stets alle behördlichen Genehmigungen vorliegen und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Die Drohne selbst muss über eine Coming-Home bzw. Failsafe Funktion verfügen. Der Pilot muss eine theoretische und praktische Einweisung zum Steuern einer Drohne, spätestens im Schadensfall, nachweisen.

Versicherungsschutz auch in Kraftfahrzeugen und Beförderungsmitteln

Versicherungsschutz besteht auch während der Transporte in Kraftfahrzeugen und sonstigen Beförderungsmitteln im unmittelbaren Gewahrsam durch den Versicherungsnehmer oder einen seiner Repräsentanten.

Es besteht voller Versicherungsschutz auch während der Nachtzeit (22.00 - 06.00 Uhr), solange die versicherten Geräten sich im Gebrauch befinden - wie z. B. bei Nachtaufnahmen, Abendveranstaltungen und Ähnlichem. Die Geräte, die im Kraftfahrzeug zwischengelagert werden, fallen ebenfalls hierunter.

Sofern die Arbeiten mit den Aufnahmegeräten beendet sind, besteht während der Nachtzeit auch Versicherungsschutz, wenn das Kraftfahrzeug in einer verschlossenen Einzelgarage, in einer Sammelgarage, auf einem bewachten Parkplatz oder auf einem umfriedeten Gelände abgestellt wird.

Tarifrechner HDI Drohnen Allgefahrenversicherung

Hier kommen Sie auf direktem Weg zum Drohnen-Kaskoversicherung Tarifrechner und Onlineantrag. Dieser gilt ausschließlich für Gewerbebetriebe oder Freiberufler. Es können bis zu 8 Drohnen in einem Vertrag versichert werden..

Zugrundeliegende Versicherungsbedingungen HDI Drohnen-Kasko-Versicherung

Hier erhalten Sie die zugrundeliegenden HDI Drohnen-Versicherung Bedingungen.

Kaskoversicherung und Haftpflichtversicherung - was ist der Unterschied?

Vereinfacht gesagt, leistet die Drohnen-Kaskoversicherung für von außen einwirkende Ereignisse, die unvorhersehbare Sachschäden an der eigenen Drohne (Sache) zur Folge haben. Die Drohnen Haftpflichtversicherung hingegen leistet bei berechtigten, gesetzlichen Haftpflichtansprüchen eines Dritten - also dann, wenn jemand Fremdes durch den Besitz oder das Führen der Drohne geschädigt wird und gesetzliche Ansprüche geltend macht.

Hinweis: Die oben aufgeführten Leistungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den diesem Tarif zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.