Das R+V Drohnen-Haftpflicht Konzept ist derzeit das umfassendste Angebot für den Drohnenpiloten und das zu sehr günstigen Konditionen. Für Privatpersonen ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Haftpflichtschutz bereits ab 77,11 € inklusive Versicherungssteuer erhältlich. Die Drohnen-Haftpflichtversicherung für Gewerbe ist bereits ab jährlich 134,07 € inklusive Versicherungssteuer beantragbar.
Der vereinbarte Versicherungsschutz umfasst die Luftfahrzeughaftpflichtversicherung des Halters von Drohnen (RPAS) oder eines unbemannten Luftfahrtsystems (UAS) mit einer Startmasse von bis zu 25 Kilogramm. Im Privattarif ist der nicht gewerbliche Betrieb für Sport/Freizeit zum Zwecke des Fluges selbst sowie für Foto- und Filmaufnahmen zur privaten Verwendung versichert.
Die gewerbliche Drohnen-Haftpflicht umfasst den gewerblichen und privaten Flug sowie die gewerbliche und private Verwendung von Film- und Fotoaufnahmen. Eingeschlossen ist die gelegentliche Benutzung fremder unbemannter Fluggeräte mit gleichem Verwendungszweck und gleicher maximaler Startmasse. Zu den mitversicherten Personen zählen alle, die mit Wissen und Willen des Halters an der Führung und Bedienung der Luftfahrzeuge beteiligt sind, einschließlich der Personen, die berechtigt sind, die Fernsteuerungsanlage eines Flugmodells zu bedienen. Der Versicherungsschutz durch eine bestehende Halterhaftpflicht-Versicherung geht vor. Die vereinbarte Versicherungssumme steht je unbemanntem Fluggerät bzw. Drohne zur Verfügung.
Der Versicherungsschutz wird ausschließlich über die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen definiert. Der Tarif gilt auch bei Flugwettbewerben und bei Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen. Die Drohnen Haftpflichtversicherung ist für Personen oder Betriebe mit Wohnsitz bzw. Betriebssitz in Deutschland oder Österreich zu beantragen.
Die Gefahren aus der Benutzung einer Drohne, wie etwa die Schädigung Dritter durch einen unkontrollierten Absturz oder Kollision, sind sehr hoch und nicht zu unterschätzen. Pressemeldungen zu Unfällen mit Drohnen haben das Gefährdungspotenzial verdeutlicht. Es empfiehlt sich daher die Auswahl einer wesentlich höheren Deckungssumme als die gesetzlich vorgeschriebenen eine Million Euro. Im Bereich Wissen zur Drohnen Haftpflichtversicherung gehen wir nochmals ausführlich auf die Thematik Gefährdungshaftung ein.
Vermögensschäden als Folgeschaden eines Personen- oder Sachschadens, die durch eine Drohne gemäß Ergänzung zu Teil I, Ziff. 1.01 gesetzliche Haftpflicht durch Absturz oder Notlandung des versicherten Fluggerätes verursacht worden sind, sind mitversichert. Die Ersatzleistung beträgt 1. Mio. Euro je Versicherungsfall.
Die folgend aufgeführten Deckungssummen stehen wahlweise zur Verfügung (Privat- und Gewerbeversicherung):
Die Gefahren aus der Benutzung einer Drohne, wie etwa die Schädigung Dritter durch einen unkontrollierten Absturz oder Kollision, sind sehr hoch und nicht zu unterschätzen. Pressemeldungen zu Unfällen mit Drohnen haben das Gefährdungspotenzial verdeutlicht. Es empfiehlt sich daher die Auswahl einer wesentlich höheren Deckungssumme, als die gesetzlich vorgeschriebenen eine Million Euro. Im Bereich Wissen zur Drohnen Haftpflichtversicherung gehen wir nochmals ausführlich auf die Thematik Gefährdungshaftung ein.
Vermögensschäden als Folgeschaden eines Personen- oder Sachschadens die durch eine Drohne gemäß Ergänzung zu Teil I, Ziff. 1.01 gesetzliche Haftpflicht durch Absturz oder Notlandung des versicherten Fluggerätes verursacht worden sind, sind mitversichert. Die Ersatzleistung beträgt 1. Mio. Euro je Versicherungsfall.
Die R+V Drohnen Haftpflichtversicherung ist trotz des günstigen Beitrages ausschließlich ohne Selbstbeteiligung bei Sach- u. Personenschäden zu beantragen.
Die R+V Drohnen-Haftpflichtversicherung hat einen weltweiten Geltungsbereich (räumliche Nutzung der Drohne, ohne USA, US-Territorien und Kanada). Wichtig: Die Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Besuchslandes sind stets einzuhalten!
Grundsätzlich sind folgende Haftpflichtansprüche und Schäden nicht versichert:
Die Gesamtkosten zu dieser hier angebotenen Drohnen-Haftpflichtversicherung errechnen sich aus der privaten oder gewerblichen Nutzung, der Gesamtanzahl der Drohnen des Versicherungsnehmers, dem Geltungsbereich und der gewünschten Deckungssumme. Nähere Einzelheiten sind dem Online Tarifrechner und Online-Antrag zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Sie verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerecht Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf.
Über unseren Online-Tarifrechner können Sie die R+V Haftpflichtversicherung für die private oder gewerbliche Nutzung von Drohnen berechnen und beantragen. Bei Bedarf können mehrere Drohnen in einem Vertrag versichert werden, was mit einem Rabatt honoriert wird. Die Antragstellung dauert höchstens 3 Minuten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem
Die Begeisterung für das Fliegen mit ferngesteuerten Drohnen wird stets beliebter. Das betrifft die Nutzung der Flugsysteme im privaten, gewerblichen und industriellen Bereich gleichermaßen. Wer in Deutschland oder Österreich eine Drohne im öffentlichen Luftraum bewegen möchte, der benötigt eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für das Fluggerät. Die Annahme, dass eine bestehende private Haftpflichtversicherung in diesem Fall den optimalen Versicherungsschutz bietet, ist nicht richtig. Warum das so ist, lesen Sie in der Rubrik rechtliches zur Drohnennutzung und Wissenswertes. Neben der bestehenden Versicherungspflicht und der Nutzungseigenschaft sind viele weitere rechtliche Vorschriften vor dem ersten Drohnenstart zu beachten. Diese sind im Rahmen der neuen EU-Drohnen-Durchführungsverordnung, die am 31.12.2020 in Kraft getreten ist, nochmals konkretisiert bzw. verschärft worden.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitergehende Informationen, so schauen Sie bitte in die Bereiche Wissenswertes zur Drohnenversicherung und im Drohnen-Haftpflichtversicherung Lexikon. Gerne können Sie uns auch eine Nachricht zukommen lassen oder rufen Sie uns über +49 (0)2203-9888701 an.
Hinweis: Die oben aufgeführten Leistungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den diesem Tarif zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.