ZURICH Drohnen-Haftpflichtversicherung

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ZURICH Drohnen-Haftpflichtversicherung - Highlights

  • Versicherbar ist wahlweise der private oder gewerbliche Drohnenbetrieb.
  • Gilt für das Führen von unbemannten Fluggeräten (Drohnen) mit einer MTOM von wahlweise bis 5, 10 oder 25 Kg (MTOM = Maximum Take Off Mass).
  • In der privaten Drohnen-Haftpflichtversicherung, sind alle im privaten Eigentum befindlichen Drohnen und Flugmodelle des Versicherungsnehmers sowie der Flugbetrieb mitversichert.
  • Die Drohnen Haftpflichtversicherung gilt für alle elektrisch betriebenen Drohnentypen wie z. B.: Quadrocopter, Hexacopter, Multicopter, Octocopter etc. von allen Herstellern.
  • Deckungsssummen betragen wahlweise 3 Mio. € oder 5 Mio. €.
  • Das Versicherungskonzept ist mit 250 € SB oder ohne Selbstbeteiligung erhältlich.
  • Die vereinbarte Versicherungssumme steht im Gewerbetarif je Drohne bzw. je unbemanntem Fluggerätzur Verfügung.
  • Der Versicherungsschutz gilt in Europa inklusive der Mittelmeeranrainerstaaten.
  • Gegen einen geringen Mehrbeitrag ist eine Erweiterung auf weltweiten Deckungsschutz (ohne USA/Kanada und US-Territorien) erhältlich.
  • Automatische Mitversicherung von berechtigten Piloten, die das versicherte Fluggerät bedienen (offene Pilotenklausel).
  • Im Gewerbetarif ist der Haftpflichtschutz bei Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen mitversichert.
  • Der Versicherungsschutz gilt auch bei automatisch-autonomen Betrieb, sofern der Steuerer jederzeit mit der Funkfernsteuerung manuell und in Echtzeit in die Steuerung eingreifen kann.
  • Versicherungsschutz gilt auch bei Indoorflügen.
  • Haftpflichtschutz auch bei Flügen außerhalb von Modellflugplätzen.
  • Steuern des Fluggerätes mittels Smartphone ist zulässig.
  • Foto- und Filmaufnahmen zur privaten und/oder gewerblichen Verwendung (je nach Tarifauswahl: Gewerbe oder Privat)
  • Wohnsitz oder Betriebssitz des Versicherungsnehmers muss in Deutschland sein

ZURICH Drohnen Haftpflichtversicherung (Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung)

Das folgend aufgeführte Versicherungskonzept auf Drohnen Haftpflicht der ZURICH Versicherungsgruppe für Privatpiloten ist bereits ab 71,40 € jährlich inkl. Versicherungssteuer erhältlich. Der Beitrag für Gewerbebetriebe beginnt bei 178,50 € inklusive Versicherungssteuer.

Wesentliche Merkmale der ZURICH Drohnen-Haftpflichtversicherung

Die ZURICH-Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung beinhaltet den Versicherungsschutz des Halters und Nutzers von Drohnen mit einer Startmasse von bis zu 25 Kilogramm (MTOM). Interessant für private Drohnenpiloten: Sofern eine rein private Nutzung vereinbart wird, fällt der private Besitz sowie der Flug aller im Eigentum des Versicherungsnehmers befindlichen Drohnen unter den vereinbarten Haftpflicht-Versicherungsschutz. Im privaten Tarif ist der nicht gewerbliche, unentgeltliche Betrieb für Sport/Freizeit zum Zwecke des Fluges selbst sowie für Fotoaufnahmen und Filmaufnahmen zur privaten Verwendung versichert. Nicht versichert ist die Teilnahme an Wettbewerben und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen.

Die gewerbliche Drohnen-Haftpflicht umfasst den gewerblichen und den privaten Flug sowie die gewerbliche und private Verwendung von Fotoaufnahmen und Filmaufnahmen (inkl. der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen). Zu den mitversicherten Personen im Gewerbetarif zählen alle Personen, die mit Wissen und Willen des Halters an der Führung und Bedienung der Drohnen beteiligt sind, einschließlich der Personen, die berechtigt sind, die Fernsteuerungsanlage eines Flugmodells zu bedienen.

Im Gewerbetarif steht die vereinbarte Deckungssumme je unbemanntem Fluggerät zur Verfügung. In der privaten Drohnen-Haftpflicht steht die gesamte vertraglich vereinbarte Deckungssumme unabhängig von der Drohnenanzahl zur Verfügung. Die ZURICH-Drohnen-Haftpflichtversicherung wird über die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen definiert. Die Drohnen Haftpflichtversicherung ist ausschließlich für Personen oder Unternehmen mit Sitz in Deutschland möglich.

Drohnen Image

Angebotene Deckungssummen gemäß Tarif

Die folgend aufgeführten Deckungssummen stehen wahlweise zur Verfügung (Privat und Gewerbe):

Drohnen-Haftpflichtversicherung ZURICH

Wie bereits an anderen Stellen erwähnt, sind die Gefahren aus der Benutzung eines unbemannten Fluggeräts, wie etwa die Schädigung Dritter durch einen unkontrollierten Absturz, sehr hoch. Zu empfehlen ist die Beantragung einer höheren Deckungssumme als die gesetzlich vorgeschriebenen 1.000.000 Euro. Im Bereich Wissen zur Drohnen Haftpflichtversicherung sind weitere Informationen zur Auswahl der Deckungssumme erhältlich.

Selbstbeteiligung

Die ZURICH Drohnen Haftpflichtversicherung ist ohne Selbstbeteiligung oder mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 250,00 € für Sach- u. Personenschäden erhältlich. Bei Auswahl der 250,00 € SB reduziert sich der Jahresbeitrag.

Geltungsbereich - räumliche Nutzung der Drohne

Die ZURICH-Drohnen-Haftpflicht gilt europaweit inkl. der Mittelmeeranrainerstaaten (wie Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, Syrien, Zypern, Türkei) - ideal für den Urlaub rund ums Mittelmeer. Eine Erweiterung auf eine weltweite Deckung (ohne USA, US-Territorien und Kanada) ist möglich (siehe Online- Tarifrechner). Wichtig: Die Gesetze und Vorschriften der jeweiligen Staaten sind einzuhalten!

Das ist im Rahmen der ZURICH Drohnen-Haftpflicht nicht versichert

Grundsätzlich sind folgende Haftpflichtansprüche und Schäden nicht versichert:

ZURICH Tarifrechner

Kosten der ZURICH Drohnen-Haftpflichtversicherung

Der Versicherungsbeitrag der ZURICH Drohnen-Haftpflichtversicherung errechnet sich aus den Parametern: private oder gewerbliche Nutzung, Startmasse der Drohne/n, der Gesamtanzahl der Kopter eines gewerblichen Versicherungsnehmers, dem Geltungsbereich sowie der gewünschten Deckungssumme. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Online-Tarifrechner der ZURICH-Drohnen-Versicherung.

Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit zur Haftpflichtversicherung beträgt immer ein Jahr. Es tritt eine stillschweigende Verlängerung um ein weiteres Jahr in Kraft, sofern keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ablauf.

ZURICH Drohnen Haftpflichtversicherung Versicherungsbedingungen

Online Rechner ZURICH Drohnen-Haftpflichtversicherung

Über unseren Online-Tarifrechner können Sie die ZURICH Haftpflichtversicherung für die private oder gewerbliche Nutzung von Drohnen berechnen und beantragen. Bei Bedarf können mehrere Drohnen in einem Vertrag versichert werden, was eine Rabattierung mit sich bringen kann. Die Beantragung dauert maximal 3 Minuten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem ZURICH Online-Antrag.

Sie haben Fragen zur ZURICH Drohnen-Haftpflichtversicherung?

Wünschen Sie weitergehende Informationen oder haben Sie Fragen, so schauen Sie bitte in die Bereiche Wissenswertes zur Drohnen-Haftpflicht und im Drohnenversicherung Lexikon. Gerne können Sie uns auch eine Nachricht zukommen lassen oder rufen Sie uns über +49 (0)2203-9888702 an.

Hinweis: Die oben aufgeführten Leistungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den diesem Tarif zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.