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UAS

UAS steht fuer Unmanned Aircraft System (unbemanntes Luftfahrzeugsystem) und ist der offizielle Begriff der EU-Verordnungen fuer das Gesamtsystem aus Drohne, Fernsteuerung und Kommunikationsverbindung. Der Begriff umfasst somit mehr als nur das Fluggeraet selbst.

Im Unterschied zum aelteren Begriff UAV (Unmanned Aerial Vehicle), der nur das Fluggeraet bezeichnet, schliesst UAS alle fuer den Betrieb notwendigen Komponenten ein: das unbemannte Luftfahrzeug (UA), die Fernsteuerstation (Remote Pilot Station), den Steuerungslink (C2-Link) sowie alle zugehoerige Software und Ausruestung. Die EU-Verordnungen 2019/947 (Betrieb) und 2019/945 (technische Anforderungen) verwenden durchgaengig den Begriff UAS. In der Praxis werden die Begriffe Drohne, UAV und UAS haeufig synonym verwendet, obwohl sie formal unterschiedliche Bedeutungen haben.

Datum der letzten Änderung: 22.04.2026

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