Der Remote Pilot (Fernpilot) ist die natürliche Person, die ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) aktiv fernsteuert. Der Fernpilot trägt die unmittelbare Verantwortung für die sichere Durchführung des Fluges.
Nach der EU-Verordnung 2019/947 muss der Fernpilot vor jedem Flug sicherstellen, dass die Drohne betriebsbereit ist, der Luftraum frei ist und alle geltenden Vorschriften eingehalten werden. Er ist verpflichtet, die Drohne ständig in Sichtweite zu halten (VLOS in der offenen Kategorie), bemannten Luftfahrzeugen auszuweichen und den Flug bei Gefahr sofort abzubrechen. Der Fernpilot ist vom UAS-Betreiber (Operator) zu unterscheiden: Der Betreiber ist die registrierte Person oder Organisation, die für den Gesamtbetrieb verantwortlich ist, während der Fernpilot die Drohne tatsächlich steuert. Eine Person kann beide Rollen gleichzeitig einnehmen.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026