Luftraum

Auf dem Boden wie auch in der Luft überall gibt es Verkehrsregeln, die es zu beachten gilt. So ist der Luftraum weltweit in einheitliche Räume, sog. Lufträume (A bis G) unterteilt. Innerhalb dieser Lufträume wird festgelegt, wo und in welcher Höhe Aktivitäten stattfinden dürfen. Der Luftraum G bezeichnet den Bereich, der am Boden beginnt und sich bis zu einer Höhe von 760 Metern erstreckt. In diesem Luftraum wird ausschließlich nach Sichtflugregeln geflogen und nur dieser Luftraum G ist für Drohnenflieger freigegeben.

Datum der letzten Änderung: 25.07.2016


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