Registrierung

Jeder Drohnenbetreiber muss sich vor dem ersten Start seines Kopters beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online registrieren. Ausnahme: Das Fluggerät wiegt unter 250 g, besitzt keine Kamera und erfüllt die EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EC.

Nach erfolgter Registrierung erhält der Antragsteller eine individuelle e-ID-Nummer. Diese Registrierungsnummer, die den Drohnenbesitzer eindeutig identifiziert, ist am Fluggerät anzubringen bzw. in die vorhandene Fernidentifizierungseinrichtung des Kopters einzugeben. Somit kann eine elektronische Fernidentifikation des Kopters dauerhaft gewährleistet werden.

Wichtig! Auch wenn die e-ID Nummer in die Identifizierungsfunktion des Kopters eingegeben wurde, sie muss trotzdem an der Drohne selbst angebracht sein! Ab dem 01.01.2021 ist die Registrierung und Kennzeichnung des Kopters für jeden Drohnenpiloten (Ausnahme: Spielzeugdrohne bis 250 g ohne Kamera) verpflichtend. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat allen Drohnenpiloten, die in der offenen und speziellen Kategorie fliegen möchten, ein Zeitfenster zur Registrierung bis Ende April 2021 eingeräumt. Alle Kopter müssen aber mit Schildern oder Aufklebern ausgestattet sein, die den Namen und die Anschrift des Piloten tragen.

Datum der letzten Änderung: 14.01.2021


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