Kenntnisnachweis

Wer in Deutschland eine Drohne zur gewerblichen oder privaten Nutzung in der Offenen Kategorie der Klasse C1 oder höher betreiben möchte, der benötigt seit dem 01.01.2021 einen EU-Kenntnisnachweis oder ein Fernpiloten-Zeugnis.

Dabei ist Folgendes zu unterscheiden: Es gibt einen EU-Kompetenznachweis für die Unterkategorie A1/A3 sowie ein Fernpiloten-Zeugnis für die Unterkategorie A2.

Der EU-Kompetenznachweis der Unterkategorie A1/A3 
Wer eine Drohne in der Unterkategorie A1/A3 betreiben möchte, der benötigt dazu den vorgeschriebenen EU-Kompetenznachweis der Klasse A1/A3. Dazu muss der Drohnenpilot einen Online-Vorbereitungskurs und anschließend eine Online-Theorieprüfung beim Luftfahrtbundesamt (LBA) ablegen. Wird der Online-Trainingskurs, der 20 Fragen enthält, zu 75 % oder mehr richtig beantwortet, kann sich der Teilnehmer zur Durchführung der eigentlichen Theorieprüfung zum Erwerb des EU-Kompetenznachweises der Unterkategorie A1/A3 registrieren. Die Theorieprüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Aufgaben die in 45 Minuten zu beantworten sind. Sie umfassen die nachfolgenden Themenbereiche:

Der Online-Vorbereitungskurs bildet die Voraussetzung zur Teilnahme an der theoretischen Prüfung. Wenn die Online-Prüfung nicht bestanden wurde, kann sie beliebig oft wiederholt werden. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Kompetenznachweis dem Teilnehmer per E-Mail zugesandt.

Datum der letzten Änderung: 14.01.2021


Begriffe aus dem Index: K