Kameradrohnen

Drohnen, unabhängig von ihrem Startgewicht, die optische und akustische Funksignale empfangen, aufzeichnen oder übertragen können, dürfen in Wohngebieten nicht betrieben werden. Der Einsatz einer Kameradrohne über Wohngebieten ist somit grundsätzlich verboten. Auch eine Drohne, ohne die vorgenannte technische Ausstattung, mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm darf nicht über Wohngrundstücken eingesetzt werden. Nur mit dem vorherigem Einverständnis des Grundstückeigentümers bzw. Mieters sind Über- und/oder Kameraflüge erlaubt; wie natürlich auch von dem eigenen Grundstück aus.

Datum der letzten Änderung: 24.04.2017


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