Kennzeichnungspflicht

Mit der neuen Drohnenverordnung des BMVI, die am 07.04.2017 in Kraft getreten ist, muss eine Drohne ab 250 Gramm MTOM, eine Kennzeichnung mit Namen und Anschrift des Eigentümers tragen. Somit sollen die Halter von Drohnen bzw. Multikoptern bei Schäden schneller ausfindig gemacht werden. Die Kennzeichnung in Form einer Plakette mit dauerhafter und feuerfester Beschriftung muss an gut sichtbarer Stelle an der Drohne angebracht sein. Zwar ist die Drohnenverordnung schon in Kraft getreten, den Drohneneigentümern wird jedoch bis zum 01.10.2017 Zeit für die Umsetzung der Drohnenkennzeichnung gegeben.

Datum der letzten Änderung: 21.04.2017


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