STS-02 (Standardszenario 02) ist ein vordefiniertes Betriebsszenario der speziellen Kategorie gemaess der EU-Verordnung 2019/947. Es erlaubt den BVLOS-Betrieb von Drohnen der Klasse C6 ueber duenn besiedeltem Gebiet mit Unterstuetzung von Luftraumbeobachtern.
Unter STS-02 darf der Fernpilot ausserhalb der direkten Sichtweite (BVLOS) fliegen, wobei die maximale Entfernung zur Drohne auf die Sichtweite des/der Luftraumbeobachter begrenzt ist. Die maximale Flughoehe betraegt 120 m AGL, und die Fluggeschwindigkeit darf 50 m/s nicht ueberschreiten. Der Fernpilot benoetigt ein A2 Fernpiloten-Zeugnis sowie eine spezielle praktische Ausbildung fuer STS-02. Der UAS-Betreiber muss eine Betriebserklaerung beim LBA abgeben. Die Luftraumbeobachter (Airspace Observers) muessen den Luftraum kontinuierlich beobachten und den Piloten ueber herannahende Luftfahrzeuge informieren.
Datum der letzten Änderung: 04.04.2026