Flughöhe

Nach der neuen EU-Drohnenverordnung, die seit dem 31.12.2020 gültig ist, beträgt die maximale Flughöhe für Drohnen 120 Meter über Grund. Nach der alten Drohnenverordnung aus dem Jahre 2017 durften Kopter nur 100 Meter über Grund betrieben werden.

Datum der letzten Änderung: 14.01.2021


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