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VLOS

VLOS steht für Visual Line of Sight und bezeichnet den Drohnenbetrieb in direkter Sichtverbindung. Der Fernpilot muss die Drohne jederzeit mit bloßem Auge (ohne technische Hilfsmittel wie Kamera oder FPV-Brille als alleiniges Mittel) sehen können.

In der offenen Kategorie der EU-Verordnung 2019/947 ist der VLOS-Betrieb vorgeschrieben. Der Fernpilot muss die Lage, Flugrichtung und Position der Drohne im Luftraum jederzeit visuell beurteilen können, um Kollisionen mit anderen Luftfahrzeugen, Personen und Hindernissen zu vermeiden. Die Verwendung einer FPV-Brille ist erlaubt, sofern ein Beobachter (Spotter) den visuellen Kontakt zur Drohne aufrechterhält und den Piloten warnen kann. Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erfordern eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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