VLOS steht fuer Visual Line of Sight und bezeichnet den Drohnenbetrieb in direkter Sichtverbindung. Der Fernpilot muss die Drohne jederzeit mit blossem Auge (ohne technische Hilfsmittel wie Kamera oder FPV-Brille als alleiniges Mittel) sehen koennen.
In der offenen Kategorie der EU-Verordnung 2019/947 ist der VLOS-Betrieb vorgeschrieben. Der Fernpilot muss die Lage, Flugrichtung und Position der Drohne im Luftraum jederzeit visuell beurteilen koennen, um Kollisionen mit anderen Luftfahrzeugen, Personen und Hindernissen zu vermeiden. Die Verwendung einer FPV-Brille ist erlaubt, sofern ein Beobachter (Spotter) den visuellen Kontakt zur Drohne aufrechterhaelt und den Piloten warnen kann. Fluege ausserhalb der Sichtweite (BVLOS) erfordern eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026