Versicherungspflicht

Seit Einführung der neuen EU-Drohnenverordnung am 31.12.2020 hat sich für Drohnenpiloten einiges geändert. Nicht geändert hat sich die Versicherungspflicht für Drohnen. Sie besteht weiterhin für alle Drohnen, egal ob diese privat oder gewerblich genutzt werden. Breits bei der Registrierung als Drohnenbetreiber beim Luftfahrtbundesamt, wird die Angabe der Drohnenversicherung Versicherungsscheinnummer verlangt.

Datum der letzten Änderung: 14.01.2021


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