Versicherungsbeginn

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den Erstbeitrag rechtzeitig gezahlt hat, d.h. die Erstprämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt wurde.

Datum der letzten Änderung: 28.07.2016


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