Die Unterkategorie A2 ist eine Betriebsunterkategorie innerhalb der offenen Kategorie der EU-Verordnung 2019/947. Sie erlaubt den Drohnenflug in sicherem Abstand zu unbeteiligten Personen und ist fuer Drohnen der Klasse C2 (unter 4 kg) vorgesehen.
In A2 muss ein horizontaler Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen eingehalten werden. Verfuegt die Drohne ueber einen Langsamflugmodus und hat der Pilot eine Risikobewertung des Fluggebietes durchgefuehrt, kann der Abstand auf 5 m reduziert werden. Fuer den Betrieb in A2 ist das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) erforderlich, das eine zusaetzliche Theoriepruefung bei einer anerkannten Pruefstelle voraussetzt. Die maximale Flughoehe betraegt 120 m AGL, und der Betrieb muss in Sichtweite erfolgen.
Datum der letzten Änderung: 04.04.2026