Die Unterkategorie A1 ist eine Betriebsunterkategorie innerhalb der offenen Kategorie der EU-Verordnung 2019/947. Sie erlaubt den Drohnenflug in der Naehe von Menschen, jedoch nicht ueber unbeteiligten Menschenansammlungen.
In A1 duerfen Drohnen der Klasse C0 (unter 250 g) ueber unbeteiligte Einzelpersonen fliegen. Drohnen der Klasse C1 (unter 900 g) duerfen ueber unbeteiligte Einzelpersonen fliegen, der Pilot muss aber unnoetige Ueberflüge vermeiden. Ein EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist fuer C1-Drohnen erforderlich, fuer C0-Drohnen nicht zwingend (Ausnahme: Spielzeug). Die maximale Flughoehe betraegt 120 m AGL, und der Betrieb muss in Sichtweite (VLOS) erfolgen. Bestandsdrohnen unter 250 g sowie unter 500 g (mit Einschraenkungen) duerfen ebenfalls in A1 betrieben werden.
Datum der letzten Änderung: 04.04.2026