Die Spezielle Kategorie (englisch: Specific) ist eine der drei Betriebskategorien fuer Drohnen gemaess der EU-Durchfuehrungsverordnung 2019/947. Sie liegt zwischen der offenen Kategorie (Open) und der zertifizierten Kategorie (Certified) und gilt fuer Drohnenfluege mit erhoehtem Betriebsrisiko.
In dieser Kategorie duerfen Drohnen auch ausserhalb der Sichtweite (BVLOS), mit einem Startgewicht ueber 25 kg oder ueber unbeteiligten Personen betrieben werden. Der Betreiber muss vor dem Flug eine Betriebsgenehmigung bei der zustaendigen nationalen Luftfahrtbehoerde einholen. Grundlage dafuer ist entweder eine individuelle Risikobewertung nach der SORA-Methodik oder die Nutzung eines vordefinierten Standardszenarios (STS-01 fuer VLOS-Betrieb oder STS-02 fuer BVLOS-Betrieb mit Luftraumbeobachtern).
Gemaess EU-Verordnung 2019/947 Artikel 5 benoetigt der Fernpilot in der Kategorie Specific mindestens ein Fernpilotenzeugnis. Die eingesetzte Drohne muss den technischen Anforderungen der Delegierten Verordnung 2019/945 entsprechen. Der Betreiber ist verpflichtet, ein aktuelles Betriebshandbuch zu fuehren und die Genehmigungsauflagen einzuhalten. Die Versicherungspflicht gemaess ss43 LuftVG und EU-Verordnung 785/2004 gilt selbstverstaendlich auch in der Speziellen Kategorie.
Datum der letzten Änderung: 22.04.2026