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Spezielle Kategorie

Die Spezielle Kategorie (englisch: Specific) ist eine der drei Betriebskategorien für Drohnen gemäß der EU-Durchführungsverordnung 2019/947. Sie liegt zwischen der offenen Kategorie (Open) und der zertifizierten Kategorie (Certified) und gilt für Drohnenflüge mit erhöhtem Betriebsrisiko.

In dieser Kategorie dürfen Drohnen auch außerhalb der Sichtweite (BVLOS), mit einem Startgewicht über 25 kg oder über unbeteiligten Personen betrieben werden. Der Betreiber muss vor dem Flug eine Betriebsgenehmigung bei der zuständigen nationalen Luftfahrtbehörde einholen. Grundlage dafür ist entweder eine individuelle Risikobewertung nach der SORA-Methodik oder die Nutzung eines vordefinierten Standardszenarios (STS-01 für VLOS-Betrieb oder STS-02 für BVLOS-Betrieb mit Luftraumbeobachtern).

Gemäß EU-Verordnung 2019/947 Artikel 5 benötigt der Fernpilot in der Kategorie Specific mindestens ein Fernpilotenzeugnis. Die eingesetzte Drohne muss den technischen Anforderungen der Delegierten Verordnung 2019/945 entsprechen. Der Betreiber ist verpflichtet, ein aktuelles Betriebshandbuch zu führen und die Genehmigungsauflagen einzuhalten. Die Versicherungspflicht gemäß § 43 LuftVG und EU-Verordnung 785/2004 gilt selbstverständlich auch in der Speziellen Kategorie.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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