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Konformitätsbewertung

Die Konformitaetsbewertung ist das Verfahren, mit dem nachgewiesen wird, dass eine Drohne die technischen Anforderungen der EU-Verordnung 2019/945 (Delegierte Verordnung) erfuellt. Nur Drohnen, die eine Konformitaetsbewertung durchlaufen haben, duerfen eine C-Klassen-Kennzeichnung (C0 bis C6) tragen.

Die Konformitaetsbewertung wird vom Hersteller oder einem beauftragten Bevollmaechtigten durchgefuehrt. Je nach Drohnenklasse kann eine Eigenbewertung des Herstellers genuegen (z.B. bei C0) oder eine Pruefung durch eine benannte Stelle (Notified Body) erforderlich sein. Nach erfolgreicher Bewertung bringt der Hersteller die CE-Kennzeichnung und die C-Klassen-Kennzeichnung am Produkt an und stellt eine EU-Konformitaetserklaerung aus. Drohnen ohne Konformitaetsbewertung gelten als Bestandsdrohnen und unterliegen den Uebergangsregelungen.

Datum der letzten Änderung: 04.04.2026

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