Der Beginn der Leistungspflicht bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Versicherer vertraglich verpflichtet ist, im Schadensfall Versicherungsleistungen zu erbringen.
Die Leistungspflicht des Versicherers beginnt grundsaetzlich mit der Einloesung des Versicherungsscheins, sofern im Vertrag kein abweichender Zeitpunkt vereinbart wurde. Wird die erste Praemie erst nach dem im Versicherungsschein festgesetzten Versicherungsbeginn angefordert und ohne Verzoegerung gezahlt, beginnt der Versicherungsschutz rueckwirkend zum vereinbarten Zeitpunkt. Fuer Drohnen-Haftpflichtversicherungen ist der exakte Beginn der Leistungspflicht besonders wichtig, da der Betrieb eines UAS ohne gueltige Haftpflichtversicherung einen Verstoss gegen die gesetzliche Versicherungspflicht darstellt.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026