Beginn der Leistungspflicht

Die Leistungspflicht des Versicherers beginnt – wenn nicht ein späterer Zeitpunkt im Versicherungsschein bestimmt oder ein früherer Zeitpunkt vom Versicherer schriftlich zugesagt ist – mit der Einlösung des Versicherungsscheins. Wird die erste Prämie erst nach dem als Beginn der Versicherung festgesetzten Zeitpunkt auf Aufforderung ohne Verzug gezahlt, beginnt der Versicherungsschutz mit dem vereinbarten Zeitpunkt.

Datum der letzten Änderung: 26.07.2016


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