Die Unterkategorie A3 ist eine Betriebsunterkategorie innerhalb der offenen Kategorie der EU-Verordnung 2019/947. Sie erlaubt den Drohnenflug in weiter Entfernung von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
In A3 duerfen Drohnen der Klassen C2, C3 und C4 sowie Bestandsdrohnen bis 25 kg betrieben werden. Der Fernpilot muss sicherstellen, dass sich keine unbeteiligten Personen im Bereich des Drohnenflugs befinden. Fuer den Betrieb ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Die maximale Flughoehe betraegt 120 m AGL, und der Betrieb muss in Sichtweite (VLOS) erfolgen. A3 ist die am wenigsten einschraenkende Unterkategorie, bietet aber den groessten zulaessigen Gewichtsbereich fuer Drohnen.
Datum der letzten Änderung: 04.04.2026