UAV steht fuer Unmanned Aerial Vehicle (unbemanntes Luftfahrzeug) und bezeichnet das Fluggeraet selbst, ohne die zugehoerige Bodenstation und Kommunikationsinfrastruktur. Der Begriff wird vor allem im militaerischen und technischen Kontext verwendet.
Im Gegensatz zum umfassenderen Begriff UAS (Unmanned Aircraft System), der das Gesamtsystem einschliesslich Fernsteuerung und Datenlink beschreibt, bezieht sich UAV ausschliesslich auf das fliegende Geraet. In den EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 wird stattdessen der Begriff UA (Unmanned Aircraft) fuer das Luftfahrzeug und UAS fuer das Gesamtsystem verwendet. Umgangssprachlich werden Drohne, UAV und UAS oft gleichbedeutend genutzt.
Datum der letzten Änderung: 22.04.2026