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UAV

UAV steht für Unmanned Aerial Vehicle (unbemanntes Luftfahrzeug) und bezeichnet das Fluggerät selbst, ohne die zugehörige Bodenstation und Kommunikationsinfrastruktur. Der Begriff wird vor allem im militärischen und technischen Kontext verwendet.

Im Gegensatz zum umfassenderen Begriff UAS (Unmanned Aircraft System), der das Gesamtsystem einschließlich Fernsteuerung und Datenlink beschreibt, bezieht sich UAV ausschließlich auf das fliegende Gerät. In den EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 wird stattdessen der Begriff UA (Unmanned Aircraft) für das Luftfahrzeug und UAS für das Gesamtsystem verwendet. Umgangssprachlich werden Drohne, UAV und UAS oft gleichbedeutend genutzt.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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