Specific (deutsch: Speziell) ist die mittlere der drei Betriebskategorien für Drohnen gemäß EU-Durchführungsverordnung 2019/947. Sie kommt zur Anwendung, wenn der geplante Drohnenbetrieb die Grenzen der offenen Kategorie überschreitet und ein erhöhtes Risiko besteht.
In der Kategorie Specific sind Flüge möglich, die in der offenen Kategorie nicht erlaubt wären, beispielsweise Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS), über unbeteiligten Personen oder mit Drohnen über 25 kg Startmasse (MTOM). Voraussetzung ist eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde, die auf Basis einer Risikobewertung erteilt wird. Hierfür stehen die SORA-Methodik (Specific Operations Risk Assessment) sowie vordefinierte Standardszenarien (STS-01 und STS-02) zur Verfügung.
Gemäß EU-Verordnung 2019/947 muss der Betreiber für die Kategorie Specific eine Betriebsgenehmigung bei der nationalen Luftfahrtbehörde beantragen. Bei Nutzung eines Standardszenarios genügt eine Erklärung gegenüber der Behörde. Der Fernpilot benötigt ein Fernpilotenzeugnis (A2-Kompetenznachweis oder höher), und die Drohne muss die Anforderungen der jeweiligen Drohnenklasse gemäß Delegierter Verordnung 2019/945 erfüllen.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026