Der Operator (UAS-Betreiber) ist die natuerliche oder juristische Person, die fuer den Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeugsystems verantwortlich ist. Er traegt die Gesamtverantwortung und muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Der UAS-Betreiber ist nicht zwingend die Person, die die Drohne steuert. Das kann auch der Fernpilot (Remote Pilot) sein. Der Operator legt die Betriebsbedingungen fest, waehlt qualifiziertes Personal aus und stellt sicher, dass die Drohne ordnungsgemaess gewartet und versichert ist. Bei professionellen Einsaetzen wie Film- oder Inspektionsfluegen koennen Operator und Fernpilot verschiedene Personen sein.
Gemaess EU-Verordnung 2019/947 ist jeder UAS-Betreiber verpflichtet, sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zu registrieren und die zugeteilte e-ID an der Drohne anzubringen. Die Registrierungspflicht gilt fuer alle Drohnen, es sei denn, das UAS wiegt unter 250 g, hat keine Kamera und entspricht der EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG.
Datum der letzten Änderung: 22.04.2026