Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist die zentrale Rechtsquelle des deutschen Luftfahrtrechts. Es regelt die grundlegenden Voraussetzungen fuer die Teilnahme am Luftverkehr in Deutschland.
Das LuftVG enthaelt unter anderem Bestimmungen zu Luftfahrzeugen und deren Zulassung, Flugplaetzen, Verkehrsvorschriften, Haftungsfragen sowie Straf- und Bussgeldvorschriften. Fuer den Drohnenbereich ist es insbesondere relevant, weil es die Versicherungspflicht fuer unbemannte Fluggeraete festlegt und die Zustaendigkeiten der Luftfahrtbehoerden definiert. Das LuftVG bildet zusammen mit der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) das nationale Regelwerk, das die europaeischen Vorgaben ergaenzt.
Seit Inkrafttreten der EU-Durchfuehrungsverordnung 2019/947 und der Delegierten Verordnung 2019/945 wird das deutsche Luftrecht durch europaeische Vorschriften ueberlagert. Das LuftVG wurde entsprechend angepasst und verweist in vielen Bereichen auf die EU-Regelungen, behaelt aber nationale Ergaenzungen bei, etwa zur Haftpflichtversicherung und zu geografischen Beschraenkungen.
Datum der letzten Änderung: 22.04.2026