Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist die zentrale Rechtsquelle des deutschen Luftfahrtrechts. Es regelt die grundlegenden Voraussetzungen für die Teilnahme am Luftverkehr in Deutschland.
Das LuftVG enthält unter anderem Bestimmungen zu Luftfahrzeugen und deren Zulassung, Flugplätzen, Verkehrsvorschriften, Haftungsfragen sowie Straf- und Bußgeldvorschriften. Für den Drohnenbereich ist es insbesondere relevant, weil es die Versicherungspflicht für unbemannte Fluggeräte festlegt und die Zuständigkeiten der Luftfahrtbehörden definiert. Das LuftVG bildet zusammen mit der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) das nationale Regelwerk, das die europäischen Vorgaben ergänzt.
Seit Inkrafttreten der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 und der Delegierten Verordnung 2019/945 wird das deutsche Luftrecht durch europäische Vorschriften überlagert. Das LuftVG wurde entsprechend angepasst und verweist in vielen Bereichen auf die EU-Regelungen, behält aber nationale Ergänzungen bei, etwa zur Haftpflichtversicherung und zu geografischen Beschränkungen.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026