Eine Luftfahrzeugklasse ist eine Einteilung von unbemannten Luftfahrzeugen anhand technischer Merkmale und Leistungsdaten. Die Klassifizierung bestimmt, unter welchen Bedingungen eine Drohne betrieben werden darf.
Mit der EU-Delegierten Verordnung 2019/945 wurden sieben Drohnenklassen eingefuehrt (C0 bis C6), die sich hauptsaechlich nach dem maximalen Startgewicht (MTOM), der Hoechstgeschwindigkeit und den verbauten Sicherheitsfunktionen unterscheiden. Drohnen mit CE-Klassenkennzeichnung erleichtern die Zuordnung zu den Unterkategorien der offenen Kategorie (A1, A2, A3) und bestimmen, welche Nachweise der Fernpilot benoetigt.
Die Klassen im Ueberblick:
- C0: unter 250 g MTOM, max. 19 m/s
- C1: unter 900 g MTOM oder max. 80 J Aufprallenergie
- C2: unter 4 kg MTOM, Langsamflugmodus erforderlich
- C3: unter 25 kg MTOM, max. 3 m Abmessung
- C4: unter 25 kg MTOM, ohne automatische Flugsteuerung
- C5 und C6: fuer den Betrieb in der speziellen Kategorie mit Standardszenarien (STS-01 und STS-02)
Datum der letzten Änderung: 22.04.2026