Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die deutsche Bundesoberbehoerde fuer die zivile Luftfahrt mit Sitz in Braunschweig. Es untersteht dem Bundesministerium fuer Digitales und Verkehr.
Im Bereich der unbemannten Luftfahrt ist das LBA zustaendig fuer die Registrierung von Drohnenbetreibern, die Vergabe der elektronischen Betreiber-ID (e-ID) sowie fuer die Durchfuehrung und Anerkennung von Pruefungen zum EU-Kenntnisnachweis und EU-Fernpilotenzeugnis. Ausserdem erteilt das LBA Betriebsgenehmigungen in der speziellen Kategorie und benennt Pruefstellen fuer die Abnahme der theoretischen Pruefung.
Gemaess der EU-Durchfuehrungsverordnung 2019/947 ist das LBA die zustaendige nationale Behoerde Deutschlands fuer die Umsetzung des europaeischen Drohnenrechts. Es arbeitet eng mit der europaeischen Flugsicherheitsagentur EASA und den Landesluftfahrtbehoerden zusammen.
Datum der letzten Änderung: 22.04.2026