Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die deutsche Bundesoberbehörde für die zivile Luftfahrt mit Sitz in Braunschweig. Es untersteht dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Im Bereich der unbemannten Luftfahrt ist das LBA zuständig für die Registrierung von Drohnenbetreibern, die Vergabe der elektronischen Betreiber-ID (e-ID) sowie für die Durchführung und Anerkennung von Prüfungen zum EU-Kenntnisnachweis und EU-Fernpilotenzeugnis. Außerdem erteilt das LBA Betriebsgenehmigungen in der speziellen Kategorie und benennt Prüfstellen für die Abnahme der theoretischen Prüfung.
Gemäß der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 ist das LBA die zuständige nationale Behörde Deutschlands für die Umsetzung des europäischen Drohnenrechts. Es arbeitet eng mit der europäischen Flugsicherheitsagentur EASA und den Landesluftfahrtbehörden zusammen.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026