Kontaktformular Erstinformation +49 2203 9888701 Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG

LBA

Das LBA (Luftfahrt-Bundesamt) ist die deutsche Bundesoberbehörde mit Sitz in Braunschweig, die für die Regulierung und Überwachung der zivilen Luftfahrt zuständig ist. Es untersteht dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr.

Im Bereich der unbemannten Luftfahrt übernimmt das LBA zentrale Aufgaben: Es führt das Betreiberregister, in dem sich alle Drohnenbetreiber registrieren müssen, und vergibt die elektronische Betreiber-ID (e-ID). Darüber hinaus ist das LBA zuständig für die Abnahme von Prüfungen zum EU-Fernpilotenzeugnis (A2) sowie für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen in der speziellen Kategorie.

Gemäß der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 fungiert das LBA als zuständige nationale Behörde für die Registrierung von Drohnenbetreibern und die Anerkennung von Prüfstellen. Ergänzend regelt das deutsche Luftverkehrsgesetz (LuftVG) die weiteren Zuständigkeiten des LBA im Bereich der unbemannten Luftfahrt.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

Begriffe aus dem Index: L