Das LBA (Luftfahrt-Bundesamt) ist die deutsche Bundesoberbehoerde mit Sitz in Braunschweig, die fuer die Regulierung und Ueberwachung der zivilen Luftfahrt zustaendig ist. Es untersteht dem Bundesministerium fuer Digitales und Verkehr.
Im Bereich der unbemannten Luftfahrt uebernimmt das LBA zentrale Aufgaben: Es fuehrt das Betreiberregister, in dem sich alle Drohnenbetreiber registrieren muessen, und vergibt die elektronische Betreiber-ID (e-ID). Darueber hinaus ist das LBA zustaendig fuer die Abnahme von Pruefungen zum EU-Fernpilotenzeugnis (A2) sowie fuer die Erteilung von Betriebsgenehmigungen in der speziellen Kategorie.
Gemaess der EU-Durchfuehrungsverordnung 2019/947 fungiert das LBA als zustaendige nationale Behoerde fuer die Registrierung von Drohnenbetreibern und die Anerkennung von Pruefstellen. Ergaenzend regelt das deutsche Luftverkehrsgesetz (LuftVG) die weiteren Zustaendigkeiten des LBA im Bereich der unbemannten Luftfahrt.
Datum der letzten Änderung: 22.04.2026