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Kleiner Drohnenführerschein

Der kleine Drohnenfuehrerschein ist die umgangssprachliche Bezeichnung fuer den EU-Kompetenznachweis der Unterkategorien A1/A3. Er ist die Grundqualifikation fuer den Betrieb von Drohnen in der offenen Kategorie der EU-Verordnung 2019/947.

Der Erwerb erfolgt ueber eine Online-Pruefung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Online-Trainingskurs mit anschliessendem Wissenstest (20 Fragen, 75 % zum Bestehen). Danach kann die eigentliche Theoriepruefung abgelegt werden, die 40 Multiple-Choice-Fragen in 45 Minuten umfasst. Die Themen sind Flugsicherheit, Luftrecht, Betriebsverfahren, allgemeine Drohnenkunde, Privatsphaere und Datenschutz. Der Kompetenznachweis ist 5 Jahre gueltig und bildet die Voraussetzung fuer den Erwerb des A2 Fernpiloten-Zeugnisses.

Datum der letzten Änderung: 16.04.2026

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