Der große Drohnenführerschein ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das EU-Fernpiloten-Zeugnis der Unterkategorie A2. Er berechtigt zum Betrieb von Drohnen der Klasse C2 (bis 4 kg) in geringerem Abstand zu unbeteiligten Personen als in den Unterkategorien A1 und A3.
Voraussetzung für den Erwerb ist der Besitz des EU-Kompetenznachweises A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein). Zusätzlich muss ein praktisches Selbststudium absolviert und eine erweiterte Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannten Prüfstelle für Fernpiloten (PStF) bestanden werden. Die Prüfung umfasst 30 Multiple-Choice-Fragen zu Meteorologie, UAS-Flugleistung und technischen Maßnahmen zur Risikominderung. Das Zeugnis ist 5 Jahre gültig und kann durch Auffrischung verlängert werden.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026