Gesetzliches Mindestalter

Gemäß der neuen Drohnenverordnung ist für die Nutzung eines unbemannten Luftfahrzeuges im öffentlichen Luftraum ab 2 Kilo ein Kenntnisnachweis erforderlich. Die Prüfung ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt annerkannte Stelle nachzuweisen. Um die Prüfung ablegen zu können ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich. Dieser Kenntnisnachweis ist ab dem 01.10.2017 vorgeschrieben und besitzt eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Datum der letzten Änderung: 09.05.2017


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