Ein Geografisches UAS-Gebiet ist ein von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Bereich des Luftraums, für den besondere Regeln zum Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge gelten.
Je nach Festlegung kann der Drohnenbetrieb in einem solchen Gebiet erlaubt, eingeschränkt oder vollständig ausgeschlossen sein (No-Fly-Zone). Die Gebiete können beispielsweise den Schutz kritischer Infrastruktur, sensibler Naturgebiete oder die Sicherheit des bemannten Luftverkehrs betreffen. Der Fernpilot ist verpflichtet, sich vor jedem Flug über bestehende UAS-Gebiete zu informieren und die jeweiligen Auflagen einzuhalten.
Die Rechtsgrundlage bildet Artikel 15 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Die Mitgliedstaaten veröffentlichen die geografischen UAS-Gebiete in einem digitalen Format, das von GEO-Awareness-Systemen der Drohnen automatisch ausgelesen werden kann.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026