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Drohnen-Plakette

Die Drohnen-Plakette war die fruehere Bezeichnung fuer die Kennzeichnung einer Drohne mit Name und Adresse des Eigentueuemers. Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2019/947 wurde diese Pflicht durch die e-ID (elektronische Identifikation) bzw. die UAS-Betreiber-Registrierungsnummer ersetzt.

Jeder UAS-Betreiber muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren und erhaelt eine individuelle Registrierungsnummer (e-ID). Diese Nummer muss gut sichtbar und dauerhaft an jeder Drohne des Betreibers angebracht werden, beispielsweise als Aufkleber oder gravierte Plakette. Die e-ID beginnt in Deutschland mit dem Laendercode “DEU” gefolgt von einer alphanumerischen Zeichenkette. Zusaetzlich muss die e-ID im Remote-Identification-System der Drohne hinterlegt werden, sofern das Fluggeraet diese Funktion unterstuetzt.

Die Registrierungspflicht gilt nach EU 2019/947 fuer alle Drohnen ab 250 Gramm Abflugmasse sowie fuer leichtere Drohnen, die mit einer Kamera oder einem Sensor ausgestattet sind, der personenbezogene Daten erfassen kann. Von der Registrierung ausgenommen sind ausschliesslich Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera, die als Spielzeug klassifiziert sind (Richtlinie 2009/48/EG).

Datum der letzten Änderung: 17.04.2026

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