Als Bestandsdrohne (auch Legacy-Drohne oder Privatbau) werden Drohnen bezeichnet, die vor dem 01.01.2024 auf den Markt gebracht wurden und keine C-Klassen-Kennzeichnung (C0 bis C6) tragen. Fuer diese Drohnen gelten Uebergangsregelungen im Rahmen der EU-Verordnung 2019/947.
Bestandsdrohnen ohne C-Klasse duerfen weiterhin in der offenen Kategorie betrieben werden, unterliegen jedoch besonderen Einschraenkungen: Drohnen unter 250 g werden wie C0 behandelt und duerfen in A1 fliegen. Drohnen unter 500 g duerfen ebenfalls in A1 betrieben werden, allerdings nicht ueber Menschenansammlungen. Drohnen unter 2 kg duerfen in A1 (nicht ueber unbeteiligten Personen) und A3 fliegen. Drohnen zwischen 2 und 25 kg sind ausschliesslich in A3 zugelassen. Der EU-Kompetenznachweis ist ab 250 g erforderlich. Eine Registrierung als UAS-Betreiber und eine Haftpflichtversicherung sind in jedem Fall Pflicht.
Datum der letzten Änderung: 04.04.2026