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UAS

UAS steht für Unmanned Aircraft System (unbemanntes Luftfahrzeugsystem) und ist der offizielle Begriff der EU-Verordnungen für das Gesamtsystem aus Drohne, Fernsteuerung und Kommunikationsverbindung. Der Begriff umfasst somit mehr als nur das Fluggerät selbst.

Im Unterschied zum älteren Begriff UAV (Unmanned Aerial Vehicle), der nur das Fluggerät bezeichnet, schließt UAS alle für den Betrieb notwendigen Komponenten ein: das unbemannte Luftfahrzeug (UA), die Fernsteuerstation (Remote Pilot Station), den Steuerungslink (C2-Link) sowie alle zugehörige Software und Ausrüstung. Die EU-Verordnungen 2019/947 (Betrieb) und 2019/945 (technische Anforderungen) verwenden durchgängig den Begriff UAS. In der Praxis werden die Begriffe Drohne, UAV und UAS häufig synonym verwendet, obwohl sie formal unterschiedliche Bedeutungen haben.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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