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Offene Pilotenklausel

Die offene Pilotenklausel ist ein Begriff aus der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Sie bedeutet, dass alle Personen mitversichert sind, die mit Wissen und Willen des Versicherungsnehmers (Halters) zur Steuerung der Drohne berechtigt sind.

Dank der offenen Pilotenklausel muss nicht jeder einzelne Fernpilot namentlich in der Versicherungspolice aufgeführt werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich automatisch auf alle berechtigten Steuerer, sofern diese die gesetzlichen Voraussetzungen für den Drohnenbetrieb erfüllen, also insbesondere die erforderlichen Kompetenznachweise besitzen. Dies ist besonders für Unternehmen und Vereine relevant, in denen mehrere Personen mit derselben Drohne fliegen.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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